Aufenthaltserlaubnis für Erwerbstätige

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Aufenthaltserlaubnis für Erwerbstätige

Beschreibung

Personenkreis/Gültigkeit
Wenn Sie mit einem Visum mit der Absicht einer Erwerbstätigkeit in die Bundesrepublik eingereist sind, können Sie diese Form der Aufenthaltserlaubnis bekommen.

Die Gültigkeit ist abhängig vom Arbeitsvertrag und der Zustimmungsdauer der Agentur für Arbeit.

Bitte achten Sie darauf, die Aufenthaltserlaubnis rechtzeitig zu verlängern. Dies sollte ca. 1,5 - 2 Monate vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis erfolgen, da seitens der Ausländerbehörde die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit eingeholt werden muss.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
  • Nationalpass
  • aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate, kein selbstgefertigtes Bild)
  • Arbeitsvertrag
  • Lohnabrechnungen der letzten drei Monate
  • Krankenversicherungsnachweis
  • sofern Sie eine Ausbildung in Deutschland abgeschlossen haben: Abschlusszeugnis / Urkunde
  • Antrag auf Erteilung einer stellengebundenen Arbeitserlaubnis / ausgefüllt vom Arbeitgeber


Gebühren

  • 100 Euro für eine Ersterteilung
  • 93 Euro für eine Verlängerung

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