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Dienstleistungsinformationen
Bezeichnung
Aufenthaltserlaubnis für ErwerbstätigeBeschreibung
Personenkreis/Gültigkeit
Wenn Sie mit einem Visum mit der Absicht einer Erwerbstätigkeit in die Bundesrepublik eingereist sind, können Sie diese Form der Aufenthaltserlaubnis bekommen.
Die Gültigkeit ist abhängig vom Arbeitsvertrag und der Zustimmungsdauer der Agentur für Arbeit.
Bitte achten Sie darauf, die Aufenthaltserlaubnis rechtzeitig zu verlängern. Dies sollte ca. 1,5 - 2 Monate vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis erfolgen, da seitens der Ausländerbehörde die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit eingeholt werden muss.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
- Nationalpass
- aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate, kein selbstgefertigtes Bild)
- Arbeitsvertrag
- Lohnabrechnungen der letzten drei Monate
- Krankenversicherungsnachweis
- sofern Sie eine Ausbildung in Deutschland abgeschlossen haben: Abschlusszeugnis / Urkunde
- Antrag auf Erteilung einer stellengebundenen Arbeitserlaubnis / ausgefüllt vom Arbeitgeber
Gebühren
- 100 Euro für eine Ersterteilung
- 93 Euro für eine Verlängerung
Verwandte Dienstleistungen
- Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen
- Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen
- Aufenthaltsregelung ukrainischer Flüchtlinge
- Bescheinigung über einen Daueraufenthalt/EU
- Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken
- Niederlassungserlaubnis allgemein
- Niederlassungserlaubnis aus familiären Gründen
- Niederlassungserlaubnis aus humanitären Gründen
- Niederlassungserlaubnis für Jugendliche in Ausbildung
Downloads
- 32.13_Antrag auf Ausstellung eines vorläufigen Reiseausweises
- 32.13_Arbeitgeberbescheinigung für Ausländer
- 32.13_Antrag Arbeitserlaubnis
- 32.13_Antrag auf Erteilung/Verlängerung eines Aufenthaltstitels
- 32.13_Elektronischer Aufenthaltstitel: Vollmacht zur Abholung
- 32.13_Einkommensbescheinigung zur Vorlage bei der Ausländerbehörde
- 32.13_Mietbescheinigung / Wohnraumbescheinigung
- 32.13_Bescheinigung Steuerberater
- 32.13_Loyalitätserklärung
Zuständige Einrichtung
- Team Ausländeramt
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- Jülicher Ring 32
- 53879 Euskirchen
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- Telefon:
02251 15-1308 - Fax:
02251 15-388 - E-Mail:
auslaenderamt@kreis-euskirchen.de
- Telefon:
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