Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen

Beschreibung

Erteilung oder Verlängerung

Personenkreis
Eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen wird ausländischen Ehepartner*innen und Kindern ausgestellt. Auch ein in Deutschland geborenes ausländisches Kind benötigt eine solche Aufenthaltserlaubnis.

Dies gilt nicht, wenn eine EU-Staatsangehörigkeit vorliegt.

Voraussetzungen
Bei Ehepartner*innen muss eine eheliche Lebensgemeinschaft bestehen. Dazu gehört auch ein gemeinsamer Wohnsitz.

Erforderliche Unterlagen für Ehepartner

  • Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis
  • Nationalpass
  • aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate, kein selbstgefertigtes Bild)
  • Lohnabrechnungen der letzten drei Monate
  • Aktueller Bescheid des Arbeitsamtes / des Jobcenters / des Sozialamtes / der 
    Rentenversicherung usw. (ALG I, Hartz IV, Wohngeld, BaföG, Grundsicherung im Alter, Rente[n] 
    usw.)
  • Bescheinigung des Steuerberaters über die Höhe des durchschnittlichen Einkommens der 
    vergangen zwölf Monate (Einkommenssteuerbescheid oder kurzfristige Bilanz werden nicht 
    akzeptiert!)
  • Wenn Kinder oder Ehepartner deutsche Staatsangehörige sind: gemeinsame Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate)
  • Krankenversicherungsnachweis (Karte)
  • Mietvertrag / Vermieterbescheinigung / Grundbuchauszug

Erforderliche Unterlagen für Kinder

  • Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis
  • Pass
  • Geburtsurkunde
  • aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate, kein selbstgefertigtes Bild)
  • Schulbescheinigung bei schulpflichtigen Kindern
  • Krankenversicherungsnachweis (Karte)

Gebühren

  • 100 Euro für die Ersterteilung (50 Euro bei Kindern)
  • 93 Euro für eine Verlängerung (46,50 Euro bei Kindern)

 


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