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Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen
Beschreibung
Erteilung oder Verlängerung
Personenkreis
Eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen wird ausländischen Ehepartner*innen und Kindern ausgestellt. Auch ein in Deutschland geborenes ausländisches Kind benötigt eine solche Aufenthaltserlaubnis.
Dies gilt nicht, wenn eine EU-Staatsangehörigkeit vorliegt.
Voraussetzungen
Bei Ehepartner*innen muss eine eheliche Lebensgemeinschaft bestehen. Dazu gehört auch ein gemeinsamer Wohnsitz.
Erforderliche Unterlagen für Ehepartner
- Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis
- Nationalpass
- aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate, kein selbstgefertigtes Bild)
- Lohnabrechnungen der letzten drei Monate
- Aktueller Bescheid des Arbeitsamtes / des Jobcenters / des Sozialamtes / der
Rentenversicherung usw. (ALG I, Hartz IV, Wohngeld, BaföG, Grundsicherung im Alter, Rente[n]
usw.) - Bescheinigung des Steuerberaters über die Höhe des durchschnittlichen Einkommens der
vergangen zwölf Monate (Einkommenssteuerbescheid oder kurzfristige Bilanz werden nicht
akzeptiert!) - Wenn Kinder oder Ehepartner deutsche Staatsangehörige sind: gemeinsame Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate)
- Krankenversicherungsnachweis (Karte)
- Mietvertrag / Vermieterbescheinigung / Grundbuchauszug
Erforderliche Unterlagen für Kinder
- Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis
- Pass
- Geburtsurkunde
- aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate, kein selbstgefertigtes Bild)
- Schulbescheinigung bei schulpflichtigen Kindern
- Krankenversicherungsnachweis (Karte)
Gebühren
- 100 Euro für die Ersterteilung (50 Euro bei Kindern)
- 93 Euro für eine Verlängerung (46,50 Euro bei Kindern)
Verwandte Dienstleistungen
- Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen
- Aufenthaltserlaubnis für Erwerbstätige
- Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken
- Bescheinigung über einen Daueraufenthalt/EU
- Niederlassungserlaubnis allgemein
- Niederlassungserlaubnis aus familiären Gründen
- Niederlassungserlaubnis aus humanitären Gründen
- Niederlassungserlaubnis für Jugendliche in Ausbildung
- Verpflichtungserklärung für ausländische Besucher
- Asylverfahren
- Blaue Karte EU
- Terminvereinbarung Ausländerbehörde
- Visum zur Eheschließung
- Visum zur Familienzusammenführung
- Übertrag / Neuausstellung einer Niederlassungserlaubnis
Downloads
- 32.13_Antrag auf Ausstellung eines vorläufigen Reiseausweises
- 32.13_Arbeitgeberbescheinigung für Ausländer
- 32.13_Antrag Arbeitserlaubnis
- Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis
- 32.13_Einkommensbescheinigung zur Vorlage bei der Ausländerbehörde
- 32.13_Mietbescheinigung / Wohnraumbescheinigung
- Bescheinigung Steuerberater
- 32.13_Loyalitätserklärung
- 32.13_Elektronischer Aufenthaltstitel: Vollmacht zur Abholung
Zuständige Einrichtungen
- Team Ausländeramt
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- Jülicher Ring 32
- 53879 Euskirchen
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- Telefon:
02251 15-1308 - Fax:
02251 15-388 - E-Mail:
auslaenderamt@kreis-euskirchen.de
- Telefon:
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