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Niederlassungserlaubnis aus familiären Gründen
Beschreibung
Erteilung und Verlängerung einer Niederlassungserlaubnis aufgrund einer Ehe mit einem*einer deutschen Staatsangehörigen oder aufgrund eines deutschen Kindes
Voraussetzungen
- seit mindestens drei Jahren im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis aufgrund der Ehe bzw. des Kindes
- Zusammenleben mit dem*der Ehepartner*in/dem Kind
- dauerhafte Sicherstellung des Lebensunterhaltes
- ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (Sprachniveau B1)
- keine beachtlichen Straftaten
- ausreichend Wohnraum
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf eine Niederlassungserlaubnis
- gültiger Pass
- aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate, kein selbstgefertigtes Bild)
- gemeinsame Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate)
- Lohnabrechnungen der letzten drei Monate
- Bescheinigung des Steuerberaters über die Höhe des durchschnittlichen Einkommens der
vergangen zwölf Monate (Einkommenssteuerbescheid oder kurzfristige Bilanz werden nicht
akzeptiert!) - Mietvertrag und Nachweis über die aktuelle Warmmiete inkl. Heizkosten. Bei Wohneigentum Vorlage der Aufwendungen inkl. Heizkosten (z.B. durch Kontoauszüge)
- Bescheinigung über einen erfolgreich abgeschlossenen Integrationskurs oder vergleichbarer Nachweis über das Sprachniveau B1
Gebühren
- 113 Euro
Verwandte Dienstleistungen
- Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen
- Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen
- Aufenthaltserlaubnis für Erwerbstätige
- Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken
- Niederlassungserlaubnis allgemein
- Niederlassungserlaubnis aus humanitären Gründen
Downloads
- 32.13_Antrag auf Ausstellung eines vorläufigen Reiseausweises
- 32.13_Arbeitgeberbescheinigung für Ausländer
- 32.13_Antrag Arbeitserlaubnis
- Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis
- 32.13_Einkommensbescheinigung zur Vorlage bei der Ausländerbehörde
- 32.13_Mietbescheinigung / Wohnraumbescheinigung
- Bescheinigung Steuerberater
- 32.13_Loyalitätserklärung
- 32.13_Elektronischer Aufenthaltstitel: Vollmacht zur Abholung
Zuständige Einrichtungen
- Team Ausländeramt
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- Jülicher Ring 32
- 53879 Euskirchen
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- Telefon:
02251 15-1308 - Fax:
02251 15-388 - E-Mail:
auslaenderamt@kreis-euskirchen.de
- Telefon:
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