Niederlassungserlaubnis aus familiären Gründen

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Niederlassungserlaubnis aus familiären Gründen

Beschreibung

Erteilung und Verlängerung einer Niederlassungserlaubnis aufgrund einer Ehe mit einem*einer deutschen Staatsangehörigen oder aufgrund eines deutschen Kindes

Voraussetzungen

  • seit mindestens drei Jahren im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis aufgrund der Ehe bzw. des Kindes
  • Zusammenleben mit dem*der Ehepartner*in/dem Kind
  • dauerhafte Sicherstellung des Lebensunterhaltes
  • ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (Sprachniveau B1)
  • keine beachtlichen Straftaten
  • ausreichend Wohnraum


Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf eine Niederlassungserlaubnis
  • gültiger Pass
  • aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate, kein selbstgefertigtes Bild)
  • gemeinsame Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate)
  • Lohnabrechnungen der letzten drei Monate
  • Bescheinigung des Steuerberaters über die Höhe des durchschnittlichen Einkommens der 
    vergangen zwölf Monate (Einkommenssteuerbescheid oder kurzfristige Bilanz werden nicht 
    akzeptiert!)
  • Mietvertrag und Nachweis über die aktuelle Warmmiete inkl. Heizkosten. Bei Wohneigentum Vorlage der Aufwendungen inkl. Heizkosten (z.B. durch Kontoauszüge)
  • Bescheinigung über einen erfolgreich abgeschlossenen Integrationskurs oder vergleichbarer Nachweis über das Sprachniveau B1


Gebühren

  • 113 Euro

 


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