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Niederlassungserlaubnis allgemein
Beschreibung
Erteilung
Voraussetzungen
Sie können eine allgemeine Niederlassungserlaubnis (§ 9 Aufenthaltsgesetz) erhalten, wenn Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- seit mindestens 5 Jahren im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis
- dauerhafte Sicherstellung des Lebensunterhaltes
- ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (Sprachniveau B1)
- Grundkenntnisse der Gesellschaftsordnung (Orientierungskurs oder Einbürgerungstest)
- mindestens 60 Monate Einzahlungen in die Pflichtversicherung (alt. vom Ehegatten)
- keine beachtlichen Straftaten
- ausreichend Wohnraum
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis
- aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate, kein selbstgefertigtes Bild)
- Lohnabrechnungen der letzten drei Monate
- Arbeitsvertrag
- Nachweis über 60 Monate geleistete Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Vorsorgeeinrichtung (Antragssteller und / oder Ehegatte)
- bei Selbständigen: Bescheinigung des Steuerberaters über die Höhe des durchschnittlichen Einkommens der vergangen zwölf Monate
- Krankenversicherungsnachweis
- Mietvertrag und Nachweis über die aktuelle Warmmiete inkl. Heizkosten. Bei Wohneigentum Vorlage der Aufwendungen inkl. Heizkosten (z.B. durch Kontoauszüge)
- Bescheinigung über einen erfolgreich abgeschlossenen Integrationskurs oder vergleichbarer Nachweis über das Sprachniveau B1 und Grundkenntnisse der Gesellschaftsordnung
Sollten Sie eine Erwerbsunfähigkeit resp. Erwerbsminderung haben benötigen wir zusätzlich folgende Unterlagen:
- Bescheid über Rente wegen Erwerbsunfähigkeit oder Erwerbsminderung oder
- Aktuelles Gutachten der Bundesagentur für Arbeit oder
- Aussagekräftiges fachärztliches Attest.
Gebühren
113 Euro
Verwandte Dienstleistungen
- Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen
- Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen
- Aufenthaltserlaubnis für Erwerbstätige
- Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken
- Niederlassungserlaubnis aus familiären Gründen
- Niederlassungserlaubnis aus humanitären Gründen
- Niederlassungserlaubnis für Jugendliche in Ausbildung
Downloads
- 32.13_Arbeitgeberbescheinigung für Ausländer
- 32.13_Antrag Arbeitserlaubnis
- Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis
- 32.13_Einkommensbescheinigung zur Vorlage bei der Ausländerbehörde
- 32.13_Antrag auf Ausstellung eines vorläufigen Reiseausweises
- 32.13_Elektronischer Aufenthaltstitel: Vollmacht zur Abholung
- 32.13_Mietbescheinigung / Wohnraumbescheinigung
- Bescheinigung Steuerberater
- 32.13_Loyalitätserklärung
Zuständige Einrichtungen
- Team Ausländeramt
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- Jülicher Ring 32
- 53879 Euskirchen
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- Telefon:
02251 15-1308 - Fax:
02251 15-388 - E-Mail:
auslaenderamt@kreis-euskirchen.de
- Telefon:
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