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Niederlassungserlaubnis allgemein

Beschreibung

Erteilung

Voraussetzungen
Sie können eine allgemeine Niederlassungserlaubnis (§ 9 Aufenthaltsgesetz) erhalten, wenn Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • seit mindestens 5 Jahren im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis
  • dauerhafte Sicherstellung des Lebensunterhaltes
  • ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (Sprachniveau B1)
  • Grundkenntnisse der Gesellschaftsordnung (Orientierungskurs oder Einbürgerungstest)
  • mindestens 60 Monate Einzahlungen in die Pflichtversicherung (alt. vom Ehegatten)
  • keine beachtlichen Straftaten
  • ausreichend Wohnraum


Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis
  • aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate, kein selbstgefertigtes Bild)
  • Lohnabrechnungen der letzten drei Monate
  • Arbeitsvertrag
  • Nachweis über 60 Monate geleistete Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Vorsorgeeinrichtung (Antragssteller und / oder Ehegatte)
  • bei Selbständigen: Bescheinigung des Steuerberaters über die Höhe des durchschnittlichen Einkommens der vergangen zwölf Monate
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Mietvertrag und Nachweis über die aktuelle Warmmiete inkl. Heizkosten. Bei Wohneigentum Vorlage der Aufwendungen inkl. Heizkosten (z.B. durch Kontoauszüge)
  • Bescheinigung über einen erfolgreich abgeschlossenen Integrationskurs oder vergleichbarer Nachweis über das Sprachniveau B1 und Grundkenntnisse der Gesellschaftsordnung

Sollten Sie eine Erwerbsunfähigkeit resp. Erwerbsminderung haben benötigen wir zusätzlich folgende Unterlagen:

  • Bescheid über Rente wegen Erwerbsunfähigkeit oder Erwerbsminderung oder
  • Aktuelles Gutachten der Bundesagentur für Arbeit oder
  • Aussagekräftiges fachärztliches Attest.


Gebühren
113 Euro


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