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Niederlassungserlaubnis für Jugendliche in Ausbildung
Beschreibung
Erteilung und Verlängerung einer Niederlassungserlaubnis für Kinder und Jugendliche aufgrund einer beruflichen oder schulischen Ausbildung
Voraussetzungen
- Mindestalter von 16 Jahren
- seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis
- Ausbildung, die zu einem anerkannten schulischen oder beruflichen Bildungsabschluss führt. Alternativ: Sicherstellung des Lebensunterhaltes.
- keine beachtlichen Straftaten
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf eine Niederlassungserlaubnis
- aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate, kein selbstgefertigtes Bild)
- aktuelle Schulbescheinigung oder Berufsausbildungsvertrag
- bei Sicherstellung des Lebensunterhaltes: aktuelle Einkommensnachweise durch Vorlage der letzten drei Lohnabrechnungen
Gebühren
- 113 Euro für Volljährige
- 55 Euro für Minderjährige
Bei Sozialleistungsbezug ist ggf. eine Gebührenbefreiung möglich. Bitte legen Sie dazu den aktuellen Leistungsbescheid (SGB II, AsylbLG) vor.
Downloads
- 32.13_Antrag auf Ausstellung eines vorläufigen Reiseausweises
- 32.13_Antrag Arbeitserlaubnis
- Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis
- 32.13_Arbeitgeberbescheinigung für Ausländer
- 32.13_Elektronischer Aufenthaltstitel: Vollmacht zur Abholung
- Bescheinigung Steuerberater
- 32.13_Mietbescheinigung / Wohnraumbescheinigung
- 32.13_Einkommensbescheinigung zur Vorlage bei der Ausländerbehörde
- 32.13_Loyalitätserklärung
Zuständige Einrichtungen
- Team Ausländeramt
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- Jülicher Ring 32
- 53879 Euskirchen
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- Telefon:
02251 15-1308 - Fax:
02251 15-388 - E-Mail:
auslaenderamt@kreis-euskirchen.de
- Telefon:
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