Niederlassungserlaubnis für Jugendliche in Ausbildung

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Niederlassungserlaubnis für Jugendliche in Ausbildung

Beschreibung

Erteilung und Verlängerung einer Niederlassungserlaubnis für Kinder und Jugendliche aufgrund einer beruflichen oder schulischen Ausbildung

Voraussetzungen

  • Mindestalter von 16 Jahren
  • seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis
  • Ausbildung, die zu einem anerkannten schulischen oder beruflichen Bildungsabschluss führt. Alternativ: Sicherstellung des Lebensunterhaltes.
  • keine beachtlichen Straftaten


Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf eine Niederlassungserlaubnis
  • aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate, kein selbstgefertigtes Bild)
  • aktuelle Schulbescheinigung oder Berufsausbildungsvertrag
  • bei Sicherstellung des Lebensunterhaltes: aktuelle Einkommensnachweise durch Vorlage der letzten drei Lohnabrechnungen 


Gebühren

  • 113 Euro für Volljährige
  • 55 Euro für Minderjährige


Bei Sozialleistungsbezug ist ggf. eine Gebührenbefreiung möglich. Bitte legen Sie dazu den aktuellen Leistungsbescheid (SGB II, AsylbLG) vor.

Terminbuchung