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Bescheinigung über einen Daueraufenthalt/EU
Beschreibung
Personenkreis/Voraussetzungen
Wenn Sie Angehörige*r eines EU-Staates oder eines EWR-Staates (Island, Norwegen, Liechtenstein) sind und sich seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig und ständig in Deutschland aufhalten, können Sie diese Bescheinigung auf Antrag erhalten.
Die Bescheinigung wird Ihnen bei Vorliegen der Voraussetzungen und aller Unterlagen direkt ausgestellt. Die Bescheinigung ist unbefristet gültig.
Familienangehörige, die nicht Unionsbürger*innen (oder Schweizer*innen) sind, erhalten (nach fünf Jahren rechtmäßigen Aufenthalt) eine sogenannte „Daueraufenthaltskarte“. Diese hat eine Produktionszeit von ca. 4-6 Wochen.
Voraussetzungen/Erforderliche Unterlagen
- gültiger Pass oder Personalausweis
- ein aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild (nur für eine Daueraufenthaltskarte)
- Nachweise über bisherige Finanzierung des Aufenthalts
Zusätzliche Unterlagen können im Einzelfall erforderlich sein.
Gebühren
- 10 Euro für die Bescheinigung des Daueraufenthaltes
- 5 Euro für Minderjährige
- 37,00 Euro für die Ausstellung einer Daueraufenthaltskarte für Personen ab 24 Jahren
- 22,80 Euro für die Ausstellung einer Daueraufenthaltskarte für Personen unter 24 Jahren
Zuständige Einrichtungen
- Team Ausländeramt
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- Jülicher Ring 32
- 53879 Euskirchen
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- Telefon:
02251 15-1308 - Fax:
02251 15-388 - E-Mail:
auslaenderamt@kreis-euskirchen.de
- Telefon:
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