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Niederlassungserlaubnis aus humanitären Gründen
Beschreibung
Erteilung und Verlängerung
Voraussetzungen
- seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis
- dauerhafte Sicherstellung des Lebensunterhaltes
- mindestens 60 Monate Einzahlungen in die Pflichtversicherung
- ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (Sprachniveau B1)
- Grundkenntnisse der Gesellschaftsordnung (Orientierungskurs oder Einbürgerungstest)
- keine beachtlichen Straftaten
- ausreichend Wohnraum
Bei anerkannten Flüchtlingen/Asylberechtigten kann eine Niederlassungserlaubnis auch unter erleichterten Bedingungen erteilt werden (ohne Einzahlungen in die Pflichtversicherung, Sprachniveau A2, keine volle Sicherstellung des Lebensunterhaltes). Bei Beantragung der Niederlassungserlaubnis nach drei Jahren ist ein Sprachzertifikat C1 erforderlich.
Wenn Ihre Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen erteilt wurde, können auch Zeiten eines Asylverfahrens mit angerechnet werden. Zeiten, in denen lediglich eine Duldung ausgestellt wurde, können nicht angerechnet werden.
Das BAMF prüft 3 Jahre nach der Anerkennung automatisch, ob die Gründe für die Anerkennung entfallen sind. Die Niederlassungserlaubnis kann erteilt werden, wenn die Gründe für die Anerkennung weiter vorliegen.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf eine Niederlassungserlaubnis
- aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate, kein selbstgefertigtes Bild)
- Lohnabrechnungen der letzten drei Monate
- Krankenversicherungsnachweis
- Arbeitsvertrag
- Nachweis über 60 Monate geleistete Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Vorsorgeeinrichtung
- bei Selbständigen: Bescheinigung des Steuerberaters über die Höhe des durchschnittlichen Einkommens der vergangen zwölf Monate
- Mietvertrag und Nachweis über die aktuelle Warmmiete inkl. Heizkosten. Bei Wohneigentum Vorlage der Aufwendungen inkl. Heizkosten (z.B. durch Kontoauszüge)
- Vorlage eines erfolgreich abgeschlossenen Integrationskurs oder vergleichbarer Nachweis über das Sprachniveau B1 und Grundkenntnisse der Gesellschaftsordnung.
Gebühren
113 Euro
Bei Flüchtlingen/Asylberechtigten müssen 60 Euro / 38 Euro gezahlt werden.
Downloads
- 32.13_Antrag auf Ausstellung eines vorläufigen Reiseausweises
- 32.13_Arbeitgeberbescheinigung für Ausländer
- 32.13_Antrag Arbeitserlaubnis
- Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis
- 32.13_Einkommensbescheinigung zur Vorlage bei der Ausländerbehörde
- 32.13_Mietbescheinigung / Wohnraumbescheinigung
- Bescheinigung Steuerberater
- 32.13_Loyalitätserklärung
- 32.13_Elektronischer Aufenthaltstitel: Vollmacht zur Abholung
Zuständige Einrichtungen
- Team Ausländeramt
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- Jülicher Ring 32
- 53879 Euskirchen
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- Telefon:
02251 15-1308 - Fax:
02251 15-388 - E-Mail:
auslaenderamt@kreis-euskirchen.de
- Telefon:
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