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Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken
Wenn Sie mit einem Visum zu Studienzwecken eingereist sind, müssen Sie vor dessen Ablauf eine Aufenthaltserlaubnis beantragen bzw. diese verlängern.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis
- Nationalpass
- aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate, kein selbstgefertigtes Bild)
- aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
- Nachweis über den Krankenversicherungsschutz
- Nachweis zur Finanzierung des Aufenthaltes/Lebensunterhaltes (z. B. Sperrkonto, Verpflichtungserklärung)
Gebühren
- 100 Euro für eine Ersterteilung
- 93 Euro für eine Verlängerung
Downloads
- 32.13_Antrag auf Ausstellung eines vorläufigen Reiseausweises
- 32.13_Arbeitgeberbescheinigung für Ausländer
- 32.13_Antrag Arbeitserlaubnis
- Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis
- Bescheinigung Steuerberater
- 32.13_Elektronischer Aufenthaltstitel: Vollmacht zur Abholung
- 32.13_Einkommensbescheinigung zur Vorlage bei der Ausländerbehörde
- 32.13_Mietbescheinigung / Wohnraumbescheinigung
- 32.13_Loyalitätserklärung
Zuständige Einrichtungen
- Kreishaus
- Strasse: Jülicher Ring Hausnummer:32
- Postleitzahl: 53879 Ort:Euskirchen
Verkehrsanbindung
Mit der Stadtverkehr Euskirchen GmbH (SVE) ab Bahnhof Euskirchen Stadtbus-Linie 872: Kreishaus/DRK
Letzte Änderung: 13.01.2025 - 14:43:58 Uhr
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