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Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken
Beschreibung
Wenn Sie mit einem Visum zu Studienzwecken eingereist sind, müssen Sie vor dessen Ablauf eine Aufenthaltserlaubnis beantragen bzw. diese verlängern.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis
- Nationalpass
- aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate, kein selbstgefertigtes Bild)
- aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
- Nachweis über den Krankenversicherungsschutz
- Nachweis zur Finanzierung des Aufenthaltes/Lebensunterhaltes (z. B. Sperrkonto, Verpflichtungserklärung)
Gebühren
- 100 Euro für eine Ersterteilung
- 93 Euro für eine Verlängerung
Verwandte Dienstleistungen
- Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen
- Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen
- Aufenthaltserlaubnis für Erwerbstätige
- Niederlassungserlaubnis allgemein
- Niederlassungserlaubnis aus familiären Gründen
- Niederlassungserlaubnis aus humanitären Gründen
- Niederlassungserlaubnis für Jugendliche in Ausbildung
- Blaue Karte EU
Downloads
- 32.13_Antrag auf Ausstellung eines vorläufigen Reiseausweises
- 32.13_Arbeitgeberbescheinigung für Ausländer
- 32.13_Antrag Arbeitserlaubnis
- Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis
- Bescheinigung Steuerberater
- 32.13_Elektronischer Aufenthaltstitel: Vollmacht zur Abholung
- 32.13_Einkommensbescheinigung zur Vorlage bei der Ausländerbehörde
- 32.13_Mietbescheinigung / Wohnraumbescheinigung
- 32.13_Loyalitätserklärung
Zuständige Einrichtungen
- Team Ausländeramt
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- Jülicher Ring 32
- 53879 Euskirchen
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- Telefon:
02251 15-1308 - Fax:
02251 15-388 - E-Mail:
auslaenderamt@kreis-euskirchen.de
- Telefon:
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