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Blaue Karte EU
Beschreibung
Die Blaue Karte EU ist eine besondere Art der Aufenthaltserlaubnis. Sie wurde im Rahmen der Umsetzung einer Hochqualifiziertenrichtlinie eingeführt.
Voraussetzungen/Erforderliche Unterlagen
- anerkannter Hochschulabschluss
- gültiger Nationalpass
- aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate, kein selbstgefertigtes Bild)
- Arbeitsvertrag
- Nachweis eines Mindestgehaltes von monatlich 4734 € (jährlich 56.800 €) brutto. Bei Mangelberufen (insbesondere Ärzt*innen, Ingenieur*innen, Naturwissenschaftler*innen, IT-Fachkräfte) reicht ein nachgewiesenes Bruttogehalt von monatlich 3692 € ( jährlich 44.304 €).
Gebühren
- 100 Euro für die Ersterteilung
- 93 Euro für eine Verlängerung
Zuständige Einrichtungen
- Team Ausländeramt
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- Jülicher Ring 32
- 53879 Euskirchen
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- Telefon:
02251 15-1308 - Fax:
02251 15-388 - E-Mail:
auslaenderamt@kreis-euskirchen.de
- Telefon:
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