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Übertrag / Neuausstellung einer Niederlassungserlaubnis
Beschreibung
Voraussetzungen
- aktuell gültige Niederlassungserlaubnis
Erforderliche Unterlagen
- neuer und alter Pass/Reisepass
- aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate, kein selbstgefertigtes Bild)
Gebühren
113 Euro
Verwandte Dienstleistungen
- Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen
- Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen
- Aufenthaltserlaubnis für Erwerbstätige
- Niederlassungserlaubnis allgemein
- Niederlassungserlaubnis aus familiären Gründen
- Niederlassungserlaubnis aus humanitären Gründen
- Niederlassungserlaubnis für Jugendliche in Ausbildung
Downloads
- 32.13_Antrag auf Ausstellung eines vorläufigen Reiseausweises
- Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis
- 32.13_Einkommensbescheinigung zur Vorlage bei der Ausländerbehörde
- 32.13_Antrag Arbeitserlaubnis
- 32.13_Elektronischer Aufenthaltstitel: Vollmacht zur Abholung
- 32.13_Arbeitgeberbescheinigung für Ausländer
- 32.13_Mietbescheinigung / Wohnraumbescheinigung
- Bescheinigung Steuerberater
- 32.13_Loyalitätserklärung
Zuständige Einrichtungen
- Team Ausländeramt
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- Jülicher Ring 32
- 53879 Euskirchen
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- Telefon:
02251 15-1308 - Fax:
02251 15-388 - E-Mail:
auslaenderamt@kreis-euskirchen.de
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