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Übertrag / Neuausstellung einer Niederlassungserlaubnis

Beschreibung

Voraussetzungen

  • aktuell gültige Niederlassungserlaubnis

 

Erforderliche Unterlagen

  • neuer und alter Pass/Reisepass
  • aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate, kein selbstgefertigtes Bild)

 

Gebühren
113 Euro

 

Terminbuchung

Downloads

  • 32.13_Antrag auf Ausstellung eines vorläufigen Reiseausweises
  • Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis
  • 32.13_Einkommensbescheinigung zur Vorlage bei der Ausländerbehörde
  • 32.13_Antrag Arbeitserlaubnis
  • 32.13_Elektronischer Aufenthaltstitel: Vollmacht zur Abholung
  • 32.13_Arbeitgeberbescheinigung für Ausländer
  • 32.13_Mietbescheinigung / Wohnraumbescheinigung
  • Bescheinigung Steuerberater
  • 32.13_Loyalitätserklärung

Zuständige Einrichtungen

Ausführliche Information

  • Kreishaus
  • Strasse: Jülicher Ring Hausnummer:32
  • Postleitzahl: 53879 Ort:Euskirchen
  • 02251 15-1308
  • 02251 15-388
  • auslaenderamt@kreis-euskirchen.de

Letzte Änderung: 13.01.2025 15:19 Uhr

Verwandte Dienstleistungen

  • Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen
  • Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen
  • Aufenthaltserlaubnis für Erwerbstätige
  • Niederlassungserlaubnis allgemein
  • Niederlassungserlaubnis aus familiären Gründen
  • Niederlassungserlaubnis aus humanitären Gründen
  • Niederlassungserlaubnis für Jugendliche in Ausbildung
Übertrag / Neuausstellung einer Niederlassungserlaubnis GB_3, ABT_32, TEAM_32_13

Voraussetzungen

  • aktuell gültige Niederlassungserlaubnis

 

Erforderliche Unterlagen

  • neuer und alter Pass/Reisepass
  • aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate, kein selbstgefertigtes Bild)

 

Gebühren
113 Euro

 

Terminbuchung

https://serviceportal.kreis-euskirchen.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/96184/show
Team Ausländeramt

Aufgabe der Ausländerbehörde ist zum einen die aufenthaltsrechtliche Betreuung und Beratung der sich legal im Geltungsbereich des Aufenthaltsgesetzes aufhältigen Ausländer. Zum Nachweis des rechtmäßigen Aufenthaltes werden Aufenthaltserlaubnisse und Niederlassungserlaubnisse ausgestellt, Asylbewerber erhalten während des Asylverfahrens eine Aufenthaltsgestattung.

Ebenso ist die Abteilung Ausländerwesen unter Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit zuständig für die Erteilung von Arbeitserlaubnissen. Bei Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz prüft die Ausländerbehörde, ob aufenthaltsbeendende Maßnahmen eingeleitet werden müssen.

32.1
001 Jülicher Ring 32 53879 Euskirchen
02251 15-1308
02251 15-388
auslaenderamt@kreis-euskirchen.de

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