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Visum zur Eheschließung
Beschreibung
Allgemeine Informationen
Ein Visum zur Eheschließung wird benötigt, wenn eine im Ausland lebende Person nach Deutschland kommen möchte, um hier die Ehe zu schließen bzw. eine Lebenspartnerschaft eintragen zu lassen.
Der Antrag hierzu kann nur durch die im Ausland lebende Person bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung gestellt werden. Die in Deutschland lebende Person muss entweder deutsche*r Staatsangehörige*r oder Ausländer*in mit einem Aufenthaltstitel (keine Duldung oder Gestattung) sein.
Folgende Unterlagen werden bei der deutschen Auslandsvertretung benötigt:
- Verpflichtungserklärung
- Kopie des Passes/Personalausweises der in Deutschland lebenden Person (bei Ausländer*innen bitte die Seite mit dem Aufenthaltstitel mitkopieren)
- Sämtliche für die Eheschließung/Eintragung der Lebenspartnerschaft benötigten Urkunden der im Ausland lebenden Person
- Pass der im Ausland lebenden Person
- aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate, kein selbstgefertigtes Bild)
- Nachweis über Deutschkenntnisse der Stufe A1
Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Fragen Sie bitte bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung genau nach, welche Unterlagen benötigt werden.
Anfallende Gebühren
Auskunft kann nur durch die jeweilige Botschaft bzw. das jeweilige Konsulat gegeben werden.
Verwandte Dienstleistungen
- Au-Pair-Beschäftigung (Visa-Verfahren)
- Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen
- Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen
- Aufenthaltserlaubnis für Erwerbstätige
- Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken
- Blaue Karte EU
- Bescheinigung über einen Daueraufenthalt/EU
- Verpflichtungserklärung für ausländische Besucher
Zuständige Einrichtungen
- Team Ausländeramt
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- Jülicher Ring 32
- 53879 Euskirchen
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- Telefon:
02251 15-1308 - Fax:
02251 15-388 - E-Mail:
auslaenderamt@kreis-euskirchen.de
- Telefon:
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