BIS: Suche und Detail

Visum zur Familienzusammenführung

Beschreibung

Allgemeine Informationen

Ein Visum zur Familienzusammenführung wird benötigt, wenn eine im Ausland lebende Person nach Deutschland kommen möchte, um mit dem*der Ehe-/Lebenspartner*in oder den Eltern gemeinsam in Deutschland zu leben.

Die in Deutschland lebende Person muss entweder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder als Ausländer*in über einen Aufenthaltstitel (keine Duldung oder Gestattung) verfügen.

Ein Visum wird grundsätzlich im Ausland bei einer deutschen Auslandsvertretung beantragt und von dort an die zuständige Ausländerbehörde (dort, wo der*die in Deutschland lebende Ehegatt*in wohnt) weitergeleitet.

Wenn der Antrag bei der hiesigen Ausländerbehörde ankommt, wird der*die Ehegatt*in in der Regel von hier angeschrieben, damit er*sie hier vorspricht. Auf benötigte Unterlagen wird hingewiesen. Wenn dann alle Unterlagen vorliegen, wird geprüft, ob der Erteilung des Visums zugestimmt werden kann und es geht eine entsprechende Stellungnahme an die Auslandsvertretung.

Folgende Unterlagen werden bei der deutschen Auslandsvertretung benötigt:

  • Meldebescheinigung der in Deutschland lebenden Person
  • Kopie des Mietvertrages der in Deutschland lebenden Person
    (bei Wohneigentum: Größe und lfd. Kosten für die Wohnung)
  • Kopie der letzten drei Lohnabrechnungen der in Deutschland lebenden Person (bei selbständiger Tätigkeit: Nachweis über das Nettoeinkommen)
  • Kopie des Passes/Personalausweises der in Deutschland lebenden Person. Bei ausländischen Personen bitte mit Kopie der Seite mit dem Aufenthaltstitel.
  • aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate, kein selbstgefertigtes Bild)
  • Heiratsurkunde oder Geburtsurkunde (bei Kinderzuzug), ggf. übersetzt und legalisiert oder mit Apostille
  • ggf. Sorgerechtsbeschluss
  • Nachweis über Deutschkenntnisse der Stufe A1

Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Fragen Sie bitte bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung genau nach, welche Unterlagen benötigt werden.

Gebühren
Auskunft kann nur durch die jeweilige Botschaft bzw. das jeweilige Konsulat gegeben werden.

 


Verwandte Dienstleistungen


Zuständige Einrichtungen