Ausnahmen / Befreiungen von naturschutzrechtlichen Vorschriften
Von den Verbotsvorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes, des Landesnaturschutzgesetzes NRW sowie der Landschaftspläne im Kreis Euskirchen können unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen oder Befreiungen erteilt werden.
Beschreibung
Sofern naturschutzrechtliche Vorschriften einer geplanten Maßnahme entgegenstehen, kann die Untere Naturschutzbehörde auf Antrag eine Ausnahme oder Befreiung von diesen Vorschriften erteilen.
Gebietszuständigkeiten:
- Bad Münstereifel / Zülpich: Frau Merten-Reimann
- Blankenheim: Herr Axel Jakob
- Dahlem: Frau Lina Westphal
- Euskirchen / Kall: Frau Anne Hänfling
- Hellenthal / Schleiden / Weilerswist: Herr Jannik Fuest
- Mechernich: Frau Rebekka Vogel
- Nettersheim: Frau Friederike Koch
Bundesnaturschutzgesetz
Landesnaturschutzgesetz NRW
Landschaftspläne im Kreis Euskirchen
Formloser Antrag mit folgenden Angaben:
- ausführliche Darstellung und Begründung des Vorhabens
- Übersichtsplan mit Standortmarkierung
Letzte Änderung: 13.01.2025 14:41 Uhr