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Genehmigung von Eingriffen in Natur und Landschaft

Kurzbeschreibung

Die Eingriffsregelung ist ein Instrument im Naturschutzrecht, welches zum Ziel hat, die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes zu erhalten.

Beschreibung

Wer ein Vorhaben durchführen will, durch welches die Nutzung oder Gestalt der Umgebung verändert wird und das den Naturhaushalt oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen kann, benötigt grundsätzlich eine Eingriffsgenehmigung.

Dabei müssen die damit einhergehenden Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes möglichst gering gehalten werden. Unvermeidbare Beeinträchtigungen sind entweder durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege gleichartig auszugleichen oder durch Ersatzmaßnahmen gleichwertig zu kompensieren.

Eingriff ist grundsätzlich jede Neuversiegelung von Boden, z. B. durch den Bau einer Straße, eines Wohnhauses im Außenbereich oder die Errichtung eines Stalles. Auch die Beseitigung oder Beeinträchtigung von wertvollen Biotopen und Vegetationsflächen (z. B. durch die Verlegung von Leitungen außerhalb von Straßen und Wegen, Gehölzrodungen, Aufschüttungen, Abgrabungen oder den Ausbau von Gewässern) oder auch die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch den Bau von oberirdischen Stromleitungen oder Windenergieanlagen stellen einen Eingriff dar.

 

Gebietszuständigkeiten:

 


Rechtsgrundlagen

Kapitel 3 Bundesnaturschutzgesetz

Kapitel 3 Landesnaturschutzgesetz NRW


Hinweise und Besonderheiten

Zusätzlich zur Eingriffsgenehmigung können auch weitere naturschutzrechtliche Zulassungen erforderlich sein (z. B. Artenschutz, Biotopschutz, Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie oder Vogelschutzrichtlinie, Schutzgebietsregelungen).

Projekte in Natura 2000-Gebieten, die keiner weiteren Zulassung bedürfen, können anzeigepflichtig sein.


Kosten

30 € bis 5.000 €


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