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Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen
Die Neuanlage von Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen außerhalb des Waldes gilt als Eingriff in Natur und Landschaft. Dies gilt auch für die Neuanlage von Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen, wenn sie baumschulmäßig genutzt oder als Baumschule bezeichnet werden und größer als 1 Hektar.
Gebietszuständigkeiten:
- Bad Münstereifel / Nettersheim: Frau Birgit Merten-Reimann
- Blankenheim: Herr Axel Jakob
- Dahlem: Frau Lina Westphal
- Euskirchen / Kall: Frau Anne Hänfling
- Hellenthal / Schleiden / Weilerswist: Herr Jannik Fuest
- Mechernich / Zülpich: Herr Pascal Eusemann
§ 14 Bundesnaturschutzgesetz
§ 30 Abs. 1 Nr. 9 Landesnaturschutzgesetz NRW
Formloser Antrag, der folgende Angaben enthält:
- Lage und Größe sowie Flur- und Flurstücksbezeichnung des Grundstückes, Eintragung in einem Katasterauszug
- bisherige Nutzung der bezeichneten Fläche, Angaben über zukünftig vorgesehene Baumarten
- Kulturdauer in Jahren
- ggfls. mögliche eigene Vorschläge zum Ausgleich des Eingriffes (z.B. Umpflanzung)
- bei gepachteten Flächen Einverständniserklärung des/der Eigentümers/Eigentümerin.
bis 100 qm: 70 €
bis 2.500 qm: 140 €
bis 10.000 qm: 280 €
über 10.000 qm: je angefangenen weiteren Hektar zzgl. 140 €
Verlängerung einer bestehenden Genehmigung: 70 €
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Zuständige Kontaktpersonen
Zuständige Einrichtungen
- Kreishaus
- Strasse: Jülicher Ring Hausnummer:32
- Postleitzahl: 53879 Ort:Euskirchen
Verkehrsanbindung
Mit der Stadtverkehr Euskirchen GmbH (SVE) ab Bahnhof Euskirchen Stadtbus-Linie 872: Kreishaus/DRK
Letzte Änderung: 20.06.2025 - 09:11:20 Uhr
Die Neuanlage von Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen außerhalb des Waldes gilt als Eingriff in Natur und Landschaft. Dies gilt auch für die Neuanlage von Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen, wenn sie baumschulmäßig genutzt oder als Baumschule bezeichnet werden und größer als 1 Hektar.
Gebietszuständigkeiten:
- Bad Münstereifel / Nettersheim: Frau Birgit Merten-Reimann
- Blankenheim: Herr Axel Jakob
- Dahlem: Frau Lina Westphal
- Euskirchen / Kall: Frau Anne Hänfling
- Hellenthal / Schleiden / Weilerswist: Herr Jannik Fuest
- Mechernich / Zülpich: Herr Pascal Eusemann
§ 14 Bundesnaturschutzgesetz
§ 30 Abs. 1 Nr. 9 Landesnaturschutzgesetz NRW
Formloser Antrag, der folgende Angaben enthält:
- Lage und Größe sowie Flur- und Flurstücksbezeichnung des Grundstückes, Eintragung in einem Katasterauszug
- bisherige Nutzung der bezeichneten Fläche, Angaben über zukünftig vorgesehene Baumarten
- Kulturdauer in Jahren
- ggfls. mögliche eigene Vorschläge zum Ausgleich des Eingriffes (z.B. Umpflanzung)
- bei gepachteten Flächen Einverständniserklärung des/der Eigentümers/Eigentümerin.
Der Kreis Euskirchen engagiert sich dafür, Natur und Landschaft des Kreisgebietes nachhaltig zu schützen und zu verbessern.
Die Untere Naturschutzbehörde nimmt dabei zahlreiche Aufgaben in Natur- und Artenschutz sowie in der Landschaftspflege wahr.
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