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Artenschutz bei Neubau, Umbau oder Abbruch von Gebäuden
Auch bei Bauprojekten müssen die Vorschriften zum Schutz heimischer Tier- und Pflanzenarten beachtet werden.
Im Wesentlichen unterliegen alle europäischen Vogel- und Fledermausarten, Amphibien, Reptilien und Bilche den Vorschriften zum Artenschutz. Dabei sind nicht nur die Tiere selbst, sondern auch deren Lebensstätten geschützt.
Es ist daher sicherzustellen, dass geschützte Tiere durch das Bauvorhaben nicht verletzt oder getötet werden und dass deren Fortpflanzungs- und Ruhestätten nicht zerstört werden.
Nähere Informationen finden Sie in dem nebenstehenden Merkblatt. Ebenso stellen wir Ihnen einen Vordruck zur Prüfung des Artenschutzes bei Neubau, Umbau- und Abbruchvorhaben zur Verfügung.
Gebietszuständigkeiten:
- Bad Münstereifel / Nettersheim: Frau Birgit Merten-Reimann
- Blankenheim: Herr Axel Jakob
- Dahlem: Frau Lina Westphal
- Euskirchen / Kall: Frau Anne Hänfling
- Hellenthal / Schleiden / Weilerswist: Herr Jannik Fuest
- Mechernich / Zülpich: Herr Pascal Eusemann
§ 44 Bundesnaturschutzgesetz
Weitere Informationen zum Thema Artenschutz in Nordrhein-Westfalen finden Sie auch auf den Internetseiten des LANUV:
http://artenschutz.naturschutzinformationen.nrw.de/artenschutz/de/start
Ordnungswidrigkeit
Die Entfernung bzw. Beseitigung von Lebensstätten ohne gesonderte Genehmigung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
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Zuständige Kontaktpersonen
Zuständige Einrichtungen
- Kreishaus
- Strasse: Jülicher Ring Hausnummer:32
- Postleitzahl: 53879 Ort:Euskirchen
Verkehrsanbindung
Mit der Stadtverkehr Euskirchen GmbH (SVE) ab Bahnhof Euskirchen Stadtbus-Linie 872: Kreishaus/DRK
Letzte Änderung: 20.06.2025 - 09:42:00 Uhr
Auch bei Bauprojekten müssen die Vorschriften zum Schutz heimischer Tier- und Pflanzenarten beachtet werden.
Im Wesentlichen unterliegen alle europäischen Vogel- und Fledermausarten, Amphibien, Reptilien und Bilche den Vorschriften zum Artenschutz. Dabei sind nicht nur die Tiere selbst, sondern auch deren Lebensstätten geschützt.
Es ist daher sicherzustellen, dass geschützte Tiere durch das Bauvorhaben nicht verletzt oder getötet werden und dass deren Fortpflanzungs- und Ruhestätten nicht zerstört werden.
Nähere Informationen finden Sie in dem nebenstehenden Merkblatt. Ebenso stellen wir Ihnen einen Vordruck zur Prüfung des Artenschutzes bei Neubau, Umbau- und Abbruchvorhaben zur Verfügung.
Gebietszuständigkeiten:
- Bad Münstereifel / Nettersheim: Frau Birgit Merten-Reimann
- Blankenheim: Herr Axel Jakob
- Dahlem: Frau Lina Westphal
- Euskirchen / Kall: Frau Anne Hänfling
- Hellenthal / Schleiden / Weilerswist: Herr Jannik Fuest
- Mechernich / Zülpich: Herr Pascal Eusemann
§ 44 Bundesnaturschutzgesetz
Weitere Informationen zum Thema Artenschutz in Nordrhein-Westfalen finden Sie auch auf den Internetseiten des LANUV:
http://artenschutz.naturschutzinformationen.nrw.de/artenschutz/de/start
https://serviceportal.kreis-euskirchen.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/49769/showDer Kreis Euskirchen engagiert sich dafür, Natur und Landschaft des Kreisgebietes nachhaltig zu schützen und zu verbessern.
Die Untere Naturschutzbehörde nimmt dabei zahlreiche Aufgaben in Natur- und Artenschutz sowie in der Landschaftspflege wahr.
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