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Einsichtnahme in Bauakten
Kurzbeschreibung
Nehmen Sie Einblick in die Bauakte
Bei einem Grundstück im Stadtgebiet Euskirchen ist die Stadtverwaltung Euskirchen zuständig (Tel.: 02251/14-0), bei einem Grundstück im Stadtgebiet Mechernich und im Stadtgebiet Zülpich ist die Stadtverwaltung Mechernich die zuständige Behörde (Tel.: 02443/49-0)
Beschreibung
Sofern Sie Eigentümerin beziehungsweise Eigentümer eines Grundstücks sind, können Sie die archivierten Bauakten einsehen. Damit andere Personen keinen Einblick in Ihre Daten erhalten, müssen Sie sich hierfür mit Personalausweis legitimieren.
Hinweise und Besonderheiten
Sie können die Akteneinsicht auch durch eine/n Bevollmächtigte/n durchführen lassen. Diese/r muss mit einer schriftlichen Bevollmächtigung ihre/seine Berechtigung nachweisen. Ebenso sind entsprechende Ausweiskopien von der/dem Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers bzw. der Vollmachtgeberin vorzulegen.
Bitte beachten Sie, das zur Akteneinsicht vorher ein entsprechender Termin zu vereinbaren ist.
Kosten
Das Anfertigen von Zeichnungen, Pausen oder Fotokopien ist gebührenpflichtig.
Verwandte Dienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
- Abteilung Bauen und Wohnen
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- Jülicher Ring 32
- 53879 Euskirchen
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- Telefon:
02251 15-513 - Fax:
02251 15-551 - E-Mail:
bauen@kreis-euskirchen.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- 02251 15-522
- E-Mail:
- christina.tschorn@kreis-euskirchen.de