Einsichtnahme in Bauakten
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Einsichtnahme in Bauakten
Nehmen Sie Einblick in die Bauakte
Sofern Sie Eigentümerin beziehungsweise Eigentümer eines Grundstücks sind, können Sie die archivierten Bauakten einsehen. Damit andere Personen keinen Einblick in Ihre Daten erhalten, müssen Sie sich hierfür mit Personalausweis legitimieren.
Kosten
Die Bereitstellung der Bauakten zur Einsichtnahme und das Anfertigen von Zeichnungen, Pausen oder Fotokopien ist gebührenpflichtig.
Hinweise und Besonderheiten
Sie können die Akteneinsicht auch durch eine Bevollmächtigte beziehungsweise einen Bevollmächtigten durchführen lassen. Dieser muss mit Personalausweis und einer schriftlichen Bevollmächtigung seine Berechtigung nachweisen sowie den aktuellen Grundbuchauszug Ihres Grundstücks vorlegen.
Verwandte Dienstleistungen
Zuständige Einrichtung
-
- Abteilung Bauen und Wohnen
- Jülicher Ring 32
- 53879 Euskirchen
- Telefon: 02251 15-513
Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- 02251 15-522
- E-Mail:
- christina.tschorn@kreis-euskirchen.de