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Baulastenverzeichnis Auskunft
Aus dem Baulastenverzeichnis erfahren Sie, ob und mit welchen Baulasten ein Grundstück belastet ist.
Im Baulastenverzeichnis des Kreises Euskirchen sind alle Baulasten des Kreises Euskirchen (ohne die Städte Euskirchen, Zülpich und Mechernich) eingetragen.
Bei einem Grundstück im Stadtgebiet Euskirchen ist die Stadtverwaltung Euskirchen zuständig (Tel.: 02251/14-0), bei einem Grundstück im Stadtgebiet Mechernich und im Stadtgebiet Zülpich ist die Stadtverwaltung Mechernich die zuständige Behörde (Tel.: 02443/49-0).
Möchten Sie eine Auskunft über eine mögliche Baulast haben, müssen Sie einen formlosen Antrag unter Angabe der genauen Grundstücksbezeichnung (Gemarkung, Flur und Flurstück) sowie Ihrer aktuellen Meldeadresse stellen.
Hierzu benötigen Sie keine Vollmacht des Eigentümers/der Eigentümerin. Ein Nachweis des berechtigten Interesses reicht aus.
Dieser Antrag kann auf dem Postweg, als Fax oder E-Mail eingereicht werden.
Die Gebühr über eine positive Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beträgt je Flurstück 50 € (jedoch höchstens 150 €). Die Gebühr für eine negative Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beträgt je Flurstück 30 €.
Zuständige Kontaktpersonen
Zuständige Einrichtungen
- Kreishaus
- Strasse: Jülicher Ring Hausnummer:32
- Postleitzahl: 53879 Ort:Euskirchen
Verkehrsanbindung
Mit der Stadtverkehr Euskirchen GmbH (SVE) ab Bahnhof Euskirchen Stadtbus-Linie 872: Kreishaus/DRK
Letzte Änderung: 23.07.2024 - 16:07:29 Uhr
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Aus dem Baulastenverzeichnis erfahren Sie, ob und mit welchen Baulasten ein Grundstück belastet ist.
Im Baulastenverzeichnis des Kreises Euskirchen sind alle Baulasten des Kreises Euskirchen (ohne die Städte Euskirchen, Zülpich und Mechernich) eingetragen.
Bei einem Grundstück im Stadtgebiet Euskirchen ist die Stadtverwaltung Euskirchen zuständig (Tel.: 02251/14-0), bei einem Grundstück im Stadtgebiet Mechernich und im Stadtgebiet Zülpich ist die Stadtverwaltung Mechernich die zuständige Behörde (Tel.: 02443/49-0).
Möchten Sie eine Auskunft über eine mögliche Baulast haben, müssen Sie einen formlosen Antrag unter Angabe der genauen Grundstücksbezeichnung (Gemarkung, Flur und Flurstück) sowie Ihrer aktuellen Meldeadresse stellen.
Hierzu benötigen Sie keine Vollmacht des Eigentümers/der Eigentümerin. Ein Nachweis des berechtigten Interesses reicht aus.
Dieser Antrag kann auf dem Postweg, als Fax oder E-Mail eingereicht werden.
https://serviceportal.kreis-euskirchen.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/56288/showDie Abteilung Bauen und Wohnen ist daran interssiert, alle Bauherrinnen/Bauherren umfassend über die technischen und rechtlichen Möglichkeiten des Bauens zu unterrichten. Wie die geringe Zahl der Streitverfahren ausweist, zahlt sich eine intensive Beratung für alle Beteiligten aus. Trotz vieler Einsparungen im öffentlichen Dienst will der Kreis Euskirchen auch in Zukunft dem Bürger eine qualifizierte und gute Bauberatung anbieten, um der Bauherrin/dem Bauherrn zu helfen, ihr/sein Wunschhaus im Einklang mit allen Vorschriften und möglichst ohne Rechtsstreitverfahren zu verwirklichen.
Zur Steigerung der Bürgernähe und Servicequalität steht Ihnen daher der "Bürger-Service-Bauen" des Kreises Euskirchen zur Verfügung. Auf allgemeine Fragen rund um das Thema Bauen sowie zum Verfahrensstand des Baugenehmigungsverfahrens erhalten Bauherren und Entwurfsverfasser hier persönlich, telefonisch oder auf elektronischem Weg, schnellstmöglich verlässliche und kompetente Auskunft. Gleichzeitig werden über den "Bürger-Service-Bauen" die persönlichen Beratungsgespräche beim zuständigen Bezirkssachbearbeiter zeitnah koordiniert. Durch die so vereinbarten Beratungstermine entfallen Ihnen unnötige Wartezeiten und Ihre zuständigen Sachbearbeiter können sich gezielt vorbereiten.
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