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Fördermaßnahmen für Naturschutz und Landschaftspflege
Kurzbeschreibung
Wenn Sie sich als Bürger/in oder Verein zugunsten von Natur und Landschaft engagieren möchten, sollten Sie die Möglichkeit einer finanziellen Förderung durch die Untere Naturschutzbehörde prüfen lassen.
Beschreibung
Förderung nach der Richtlinie zur Förderung von Natur und Landschaft (FöNa)
Dem Kreis Euskirchen werden vom Land NRW für kleinere Maßnahmen, die dem Schutz von Natur und Landschaft dienen, auf Antrag jährlich Pauschalmittel im Rahmen der FöNa-Richtlinie bereitgestellt.
Anerkannte Naturschutzverbände sowie Privatpersonen, Vereine und andere Organisationen können diese Förderung beantragen. Die Zuwendungen werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in der Regel in einer Höhe von 50 bis 80 % der zuwendungsfähigen Gesamtaufwendungen bewilligt.
Mitfinanziert werden u.a. Entwicklungs- und Pflegemaßnahmen sowie Artenschutzmaßnahmen.
Die Auszahlung erfolgt nach beanstandungsfreier Abnahme der Maßnahme durch die Untere Naturschutzbehörde.
Erforderliche Unterlagen
Bei Interesse nehmen Sie bitte Kontakt mit der Unteren Naturschutzbehörde auf. Diese stellt die erforderlichen Antragsunterlagen zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass die Maßnahme nicht vor der offiziellen "Zusage" (Bewilligung) begonnen werden darf, jedoch vor Ablauf des Bewilligungsjahres fertiggestellt sein muss.
Weiterführende Informationen
https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung05/51/foerderung/foena/index.html
Verwandte Dienstleistungen
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Naturschutz
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- Jülicher Ring 32
- 53879 Euskirchen
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02251 15-1317
- E-Mail:
- verena.kochs@kreis-euskirchen.de