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Vertragsnaturschutz

Kurzbeschreibung

Vertragsnaturschutz bedeutet Partnerschaft zwischen Naturschutz und Landwirtschaft

Beschreibung

Ziel des Vertragsnaturschutzes ist es, in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft einen Beitrag zum Erhalt dieser alten Kulturlandschaften und zum Schutz gefährdeter Tier- und Pflanzenarten zu leisten.

Der Kreis Euskirchen gehört landesweit zu den Vorreitern in Sachen Vertragsnaturschutz. Mittlerweile nehmen über 400 Betriebe im Kreis Euskirchen am Vertragsnaturschutz teil. Die nach naturschutzfachlichen Erfordernissen bewirtschaftete Fläche umfasst mehr als 3.100 ha. Das jährliche Zuwendungsvolumen erreicht annähernd 1,7 Millionen Euro.

 

Fördermaßnahmen

Naturschutzgerechte Nutzung von Äckern

Maßnahmen zur Ackerextensivierung sichern den Erhalt von Lebensräumen bedrohter Offenlandarten.

Insbesondere die Zülpicher Börde ist ein wichtiger Naturraum mit Vorkommen von Grauammer, Wiesenweihe und Feldhamster. Diese Arten benötigen den Schutz durch Saumstrukturen. Ernteverzicht auf Teilflächen oder Anlage von Ackerrandstreifen sind wichtige Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes, zur Erreichung dieser Naturschutzziele.

Außerdem sollen Ackerrandstreifen im gesamten Kreisgebiet einen Lebensraum für gefährdete Ackerwildkräuter ermöglichen, oder Pufferzonen für schutzwürdige Flächen darstellen.

 

Naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Grünland

Der Vertragsnaturschutz fördert hier gezielt eine extensive Bewirtschaftung, die zum Erhalt gefährdeter Arten unerlässlich ist.

Der Verzicht auf Düngung fördert die Pflanzen, die magere Bodenverhältnisse bevorzugen. Das kommt z. B. dem Breitblättrigen Knabenkraut oder dem Bienen-Ragwurz zugute. Durch Düngung würden diese verdrängt. Flächen mit seltenen Arten, die spät blühen, z. B. Arnika, werden später genutzt.

Auch gibt es Arten, die durch Beweidung und Viehtritt gefördert werden. Solche Flächen werden daher gezielt beweidet statt gemäht.

 

Streuobstwiesen

Ziel dieser Maßnahme ist der Erhalt und die Ergänzung von Streuobstwiesen als alte Elemente der bäuerlichen Kulturlandschaft. Ihre Strukturvielfalt bietet Lebensraum für viele Arten. Ein typischer Bewohner ist der Steinkauz.

Gefördert werden die Pflege und Nachpflanzung von Obstbäumen alter Sorten und zusätzlich die extensive Grünlandbewirtschaftung auf Streuobstwiesen. Für diese Maßnahme ist allerdings eine Förderkulisse festgelegt.

 

Förderverfahren

Die Förderung wird insbesondere in den FFH- und EG-Vogelschutzgebieten sowie den Naturschutzgebieten angeboten. Die Teilnahme am Vertragsnaturschutz ist freiwillig und umfasst einen fünfjährigen Verpflichtungszeitraum. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht. Interessierte Landwirte sollten sich zunächst bei der Biologischen Station des Kreises Euskirchen e.V. mit Sitz in Nettersheim melden. Dort wird in einem persönlichen Beratungsgespräch die Förderwürdigkeit der Fläche überprüft und es werden anschließend die einzelnen Pflegemaßnahmen abgestimmt, welche für die vorhandene Tier- und Pflanzenwelt am besten geeignet ist.


Fristen

Grundantragsstellung: 30.06. eines Jahres

jährlicher Auszahlungsantrag: 15.05. eines Jahres