Frau Verena Kochs
Dienstleistungen
- Genehmigung zur Wegesperrung nach § 60 LNatSchG NRW
- Genehmigung zur Ausbringung von Pflanzen gebietsfremder Arten und von Tieren
- Artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung / Befreiung
- Genehmigung zur gewerbsmäßigen Entnahme, Be- oder Verarbeitung wild lebender Pflanzen
- Fördermaßnahmen für Naturschutz und Landschaftspflege
- Geschützter Landschaftsbestandteil