Fischerprüfung, Fischereischein

Grundsätzlich muss jeder, der angeln will, Inhaber eines Fischereischeines sein. Die Erteilung eines Fischereischeines setzt voraus, dass eine Fischerprüfung erfolgreich abgelegt wurde. Dadurch wird sicher gestellt, dass nur solche Personen die Fischerei ausüben, die hierzu die erforderlichen Kenntnisse besitzen.

50 € Prüfungsgebühr

 

 

Bei Fragen senden Sie uns bitte eine E-Mail an: jagd-fischerei@kreis-euskirchen.de 

Letzte Änderung: 15.01.2026 - 09:55:53 Uhr

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