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Fischerprüfung
Wer die Angelegenheit ausüben möchte, muss bei der für ihn zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde einen Jahresfischereischein beantragen und muss Inhaber eines Fischereierlaubnisscheines sein. Die erste Erteilung eines Erlaubnisscheines durch die Untere Fischereibehörde ist von der erfolgreichen Ablegung einer Fischerprüfung abhängig.
Die Untere Fischereibehörde führt zweimal jährlich eine Fischerprüfung durch, deren Termin jeweils öffentlich bekannt gemacht wird.
Anmeldungen von Interessenten (Mindestalter vollendetes 13. Lebensjahr) die im Kreis Euskirchen wohnhaft sind, sollten spätestens vier Wochen vor dem ersten Prüfungstermin beim
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Untere Fischereibehörde
Jülicher Ring 32
53879 Euskirchen
eingereicht werden.
Wichtig!!!
Antrag bitte vollständig und leserlich in Druckschrift ausfüllen. Bei Unleserlichkeit ist eine Bearbeitung des Antrages nicht möglich.
Zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung werden von einigen Vereinigungen der Freizeitfischerei (z. B. Angelsportvereine) innerhalb des Kreisgebietes Lehrgänge angeboten. Über stattfindende Vorbereitungslehrgänge informiert die Untere Fischereibehörde.
Lehrgänge bietet an:
Manuela Reimann, Tel.: 02445/911377
Zuständige Kontaktpersonen
Zuständige Einrichtungen
- Kreishaus
- Strasse: Jülicher Ring Hausnummer:32
- Postleitzahl: 53879 Ort:Euskirchen
Verkehrsanbindung
Mit der Stadtverkehr Euskirchen GmbH (SVE) ab Bahnhof Euskirchen Stadtbus-Linie 872: Kreishaus/DRK
Letzte Änderung: 13.01.2025 - 14:29:24 Uhr
Wer die Angelegenheit ausüben möchte, muss bei der für ihn zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde einen Jahresfischereischein beantragen und muss Inhaber eines Fischereierlaubnisscheines sein. Die erste Erteilung eines Erlaubnisscheines durch die Untere Fischereibehörde ist von der erfolgreichen Ablegung einer Fischerprüfung abhängig.
Die Untere Fischereibehörde führt zweimal jährlich eine Fischerprüfung durch, deren Termin jeweils öffentlich bekannt gemacht wird.
Anmeldungen von Interessenten (Mindestalter vollendetes 13. Lebensjahr) die im Kreis Euskirchen wohnhaft sind, sollten spätestens vier Wochen vor dem ersten Prüfungstermin beim
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Untere Fischereibehörde
Jülicher Ring 32
53879 Euskirchen
eingereicht werden.
Wichtig!!!
Antrag bitte vollständig und leserlich in Druckschrift ausfüllen. Bei Unleserlichkeit ist eine Bearbeitung des Antrages nicht möglich.
Zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung werden von einigen Vereinigungen der Freizeitfischerei (z. B. Angelsportvereine) innerhalb des Kreisgebietes Lehrgänge angeboten. Über stattfindende Vorbereitungslehrgänge informiert die Untere Fischereibehörde.
Lehrgänge bietet an:
Manuela Reimann, Tel.: 02445/911377
Sicherheit u. Ordnung
In der Abt. Sicherheit u. Ordnung (Abt. 32) werden folgende Aufgabenbereiche wahrgenommen:
- Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
- Ausländerangelegenheiten
- Jagd u. Fischerei
- Gewerbe, Schwarzarbeit
- Bußgelder
- Schornsteinfegerwesen