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Dienstleistungsinformationen
Bezeichnung
Meldung gem. §34 IfSG - Meldung für GemeinschaftseinrichtungenBeschreibung
Das Infektionsschutzgesetz schützt Leben und Gesundheit des Einzelnen wie der Gemeinschaft vor Gefahren durch Infektionskrankheiten. Es dient zur Vorbeugung und frühzeitigen Erkennung von Infektionen und Verhinderung der Weiterverbreitung.
Die in § 34 IfSG genannten übertragbaren Krankheiten sind beim Auftreten in Gemeinschaftseinrichtungen dem Gesundheitsamt unverzüglich namentlich zu melden.
Erforderliche Unterlagen
Meldeformular Benachrichtigungspflichtige Krankheiten gemäß § 34 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Verwandte Dienstleistungen
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtung
- Team Gesundheitsschutz / SARS CoV 2
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- Jülicher Ring 32
- 53879 Euskirchen
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