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Tuberkulosefürsorge
Beschreibung
Tuberkulose ist eine meldepflichtige Infektionskrankheit und nach wie vor weltweit eine der am häufigsten vorkommenden Infektionskrankheiten. In Deutschland ist sie jedoch eine selten gewordene Erkrankung. Tuberkulose ist in den allermeisten Fällen zuverlässig behandelbar. Je nachdem, wo im menschlichen Körper sich der Erreger festsetzt, unterscheidet man die am häufigste vorkommende Tuberkulose der Lunge sowie die deutlich seltener auftretende Tuberkulose der Nieren, der Hirnhaut oder der Knochen.
Die Beratungs- und Hilfeangebote des Gesundheitsamtes sind in erster Linie für Erkrankte und Kontaktpersonen gedacht. Darüber hinaus ist im Einzelfall auch eine allgemeine Beratung über das Thema Tuberkulose möglich.
Wird dem Gesundheitsamt eine aktive und somit behandlungsbedürftige Erkrankung an Tuberkulose gemeldet, so wird eine sogenannte „Umgebungsuntersuchung“ veranlasst. Das bedeutet, dass die Menschen, die mit der erkrankten Person engen Kontakt hatten (wie Familienmitglieder, enge Freunde, Berufskollegen*innen, Spielkameraden, Mitschüler*innen), auf eine Infektion mit Tuberkulose hin untersucht werden. Diese Maßnahme dient dem Schutz der Bevölkerung vor einer Ansteckung und Weiterverbreitung. Der Aufforderung zur Umgebungsuntersuchung muss nachgekommen werden (entsprechend Infektionsschutzgesetz). Bei der Bekämpfung und Verhütung der Tuberkulose arbeiten behandelnde Ärztinnen und Ärzte mit dem Gesundheitsamt eng zusammen.
Verwandte Dienstleistungen
- Meldepflichtige Krankheiten (Arzt, Praxis, Krankenhaus)
- Meldepflichtige Krankheiten (Gemeinschaftseinrichtungen)
- Gesundheitsbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
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Zuständige Einrichtungen
- Gesundheitsschutz / SARS CoV 2
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- Jülicher Ring 32
- 53879 Euskirchen
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02251 15-477
- E-Mail:
- tuberkulose@kreis-euskirchen.de