Meldepflichtige Krankheiten (Arzt, Praxis, Krankenhaus)

Meldungen nach §§ 6,8,9 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Beschreibung

Aufgabe des öffentlichen Gesundheitsdienstes im Infektionsschutz ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.

Die Ärztinnen und Ärzte der Abteilung Gesundheit beraten und informieren Sie im Kinder- und Jugendgesundheitsdienst und in der Aidsberatung über Infektionskrankheiten und Impfungen.


Mit dem Onlineformular können Sie eventuelle Krankheiten melden.

§§ 6,8,9 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Letzte Änderung: 18.11.2024 14:18 Uhr