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Wassergefährdende Stoffe
Kurzbeschreibung
Der Schutz der Gewässer ist aus vielfacher Sicht unverzichtbar. Die Gesundheit der Bevölkerung, der Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen und die Voraussetzung für wirtschaftliche Entwicklung stellen hierbei nur einige Aspekte dar.
Beschreibung
Im Sinne des Vorsorgeprinzips ist zu verhindern, dass wassergefährdende Stoffe aus Anlagen auslaufen und oberirdische Gewässer und dem Grundwasser verunreinigen. Dabei geht es nicht nur um spektakuläre Schäden, sondern auch um kleine Leckagen (Tropfverluste) die auf den ersten Blick nicht sichtbare Schädigungen von Wasserorganismen, wie Algen oder Kleinkrebsen verursachen können. Außerdem kann es zu einer akuten Gefährdung der Trinkwasserversorgung kommen.
Wichtig ist, dass jeder Unfall, bei dem wassergefährdende Stoffe/Gemische auslaufen und zu befürchten ist, dass diese Stoffe/Gemische in den Boden oder ein Gewässer gelangen, den zuständigen Behörden gemeldet wird. Neben den örtlichen Feuerwehren und Polizeidienststellen, sind dies auch die zuständigen Umweltschutzbehörden.
Rechtsgrundlagen
Die Rechtsgrundlage für die Beschaffenheit der Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ergibt sich aus § 62 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG).
Verwandte Dienstleistungen
Downloads
- Merkblatt zu Betriebs- und Verhaltensvorschriften beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- Merkblatt zur Stilllegung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- Anzeige zur geplanten Errichtung oder wesentlichen Änderung einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- Anzeige für Anlagen zum Umgang mit Jauche, Gülle und Silagesickersaft
- Merkblatt - Eignungsfeststellung
- Antrag auf Eignungsfeststellung
Zuständige Einrichtungen
- Wasser- und Bodenschutz
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- Jülicher Ring 32
- 53879 Euskirchen
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02251 15-506
- E-Mail:
- frederik.slowenski@kreis-euskirchen.de