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Heizölverbraucheranlagen
Heizöl ist als ein wassergefährdender Stoff eingestuft, von dem eine Gefahr für Boden, Grundwasser und Oberflächengewässer ausgehen kann. Für Heizölverbraucheranlagen und Heizöltankanlagen sind deshalb Bedingungen und Prüfpflichten bei deren Neuerrichtung und regelmäßige Prüfpflichten während des Betriebes der Anlagen zu beachten.
Besonders in Wasserschutzgebieten, Überschwemmungsgebieten und Hochwasserrisikogebieten sind die Regelungen zum Schutz von Wasser und Boden verschärft worden. Die Verpflichtungen gelten für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer sowie für alle, die auf ihrem Grundstück Lagertanks für Heizöl und Heizölverbraucheranlagen haben oder betreiben oder neu errichten wollen.
Rechtsgrundlage für das Errichten von Heizölverbraucheranlagen in Überschwemmungsgebieten und in weiteren Risikogebieten ist § 78c Wasserhaushaltsgesetz (WHG).
Downloads
- Merkblatt zu Betriebs- und Verhaltensvorschriften beim Betrieb von Heizölverbraucheranlagen
- Anzeige zur geplanten Errichtung oder wesentlichen Änderung einer Heizölverbraucheranlage
- Flyer "Infos für Heizölverbraucher"
- Flyer "Hochwasserschutz-Gesetz II NRW"
- Liste - Sachverständigen-Organisationen und Güte- und Überwachungsgemeinschaften
Zuständige Kontaktpersonen
Zuständige Einrichtungen
- Kreishaus
- Strasse: Jülicher Ring Hausnummer:32
- Postleitzahl: 53879 Ort:Euskirchen
Verkehrsanbindung
Mit der Stadtverkehr Euskirchen GmbH (SVE) ab Bahnhof Euskirchen Stadtbus-Linie 872: Kreishaus/DRK
Letzte Änderung: 13.01.2025 - 14:20:35 Uhr
Heizöl ist als ein wassergefährdender Stoff eingestuft, von dem eine Gefahr für Boden, Grundwasser und Oberflächengewässer ausgehen kann. Für Heizölverbraucheranlagen und Heizöltankanlagen sind deshalb Bedingungen und Prüfpflichten bei deren Neuerrichtung und regelmäßige Prüfpflichten während des Betriebes der Anlagen zu beachten.
Besonders in Wasserschutzgebieten, Überschwemmungsgebieten und Hochwasserrisikogebieten sind die Regelungen zum Schutz von Wasser und Boden verschärft worden. Die Verpflichtungen gelten für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer sowie für alle, die auf ihrem Grundstück Lagertanks für Heizöl und Heizölverbraucheranlagen haben oder betreiben oder neu errichten wollen.
Rechtsgrundlage für das Errichten von Heizölverbraucheranlagen in Überschwemmungsgebieten und in weiteren Risikogebieten ist § 78c Wasserhaushaltsgesetz (WHG).
https://serviceportal.kreis-euskirchen.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/71976/showAufgaben des Teams Wasser- und Bodenschutz
Das Team Wasser- und Bodenschutz nimmt die Aufgaben der Unteren Wasserbehörde, der Wasserverbandsaufsicht und der Unteren Bodenschutzbehörde wahr.
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