Gesundheitsberatung nach dem Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)
Beschreibung
Gesundheitsberatung nach dem Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)
Seit dem 01.07.2017 gilt das Prostitutionsschutzgesetz. Ziel des Gesetzes ist es u.a., im Sexgewerbe tätige Menschen zu schützen, ihr Selbstbestimmungsrecht zu stärken und Kriminalität wie Menschenhandel, Gewalt und Ausbeutung zu bekämpfen.
Nach § 10 des ProstSchG bieten wir die gesundheitliche Beratung angepasst an die persönliche Lebenssituation der beratenden Person an. Insbesondere Fragen zur Krankheitsverhütung, Empfängnisregelung, Schwangerschaft und der Risiken des Alkohol– und Drogengebrauchs werden besprochen.
Die Beratung ist vertraulich, sodass auch Not- und Zwangslagen angesprochen werden können.
Nach der Anmeldung der Tätigkeit haben Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter ab 21 Jahre die gesundheitliche Beratung alle zwölf Monate, unter 21 Jahren mindestens alle sechs Monate wahrzunehmen.
Die Bescheinigung über die durchgeführte gesundheitliche Beratung kann auf Wunsch auch auf den in einer gültigen Aliasbescheinigung nach §6 Absatz 2 verwendeten Alias ausgestellt werden.
Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter sind bei ihrer Tätigkeit dazu verpflichtet, die Bescheinigung über die erfolgte gesundheitliche Beratung mitzuführen.
Termin:
Bitte vereinbaren Sie einen Termin (s. Kasten oben) und bringen Sie zu dem Beratungsgespräch Ihre Ausweispapiere mit.
Wegbeschreibung:
Die Gesundheitsberatung findet im Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Euskirchen in Raum B016 statt. Der Zugang erfolgt über den Eingang des Gesundheitsamtes.
Kosten:
Die Gesundheitsberatung und die Bescheinigung über die erfolgte Beratung sind kostenlos.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Letzte Änderung: 30.01.2025 10:15 Uhr