Baulastenverzeichnis Auskunft

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Baulastenverzeichnis Auskunft

Kurzbeschreibung

Aus dem Baulastenverzeichnis erfahren Sie, ob und mit welchen Baulasten ein Grundstück belastet ist.

Im Baulastenverzeichnis des Kreises Euskirchen sind alle Baulasten des Kreises Euskirchen (ohne die Städte Euskirchen, Zülpich und Mechernich) eingetragen.

Bei einem Grundstück im Stadtgebiet Euskirchen ist die Stadtverwaltung Euskirchen zuständig (Tel.: 02251/14-0), bei einem Grundstück im Stadtgebiet Mechernich und im Stadtgebiet Zülpich ist die Stadtverwaltung Mechernich die zuständige Behörde (Tel.: 02443/49-0).

 

 


Erforderliche Unterlagen

Möchten Sie eine Auskunft über eine mögliche Baulast haben, müssen Sie einen formlosen Antrag unter Angabe der genauen Grundstücksbezeichnung (Gemarkung, Flur und Flurstück) sowie Ihrer aktuellen Meldeadresse stellen.

 

Hierzu benötigen Sie keine Vollmacht des Eigentümers/der Eigentümerin. Ein Nachweis des berechtigten Interesses reicht aus.

 

Dieser Antrag kann auf dem Postweg, als Fax oder E-Mail eingereicht werden.


Kosten

Die Gebühr über eine positive Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beträgt je Flurstück 50 € (jedoch höchstens 150 €). Die Gebühr für eine negative Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beträgt je Flurstück 30 €.


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Zuständige Einrichtung