Baulastenverzeichnis Auskunft
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Baulastenverzeichnis Auskunft
Aus dem Baulastenverzeichnis erfahren Sie, ob und mit welchen Baulasten ein Grundstück belastet ist.
Im Baulastenverzeichnis des Kreises Euskirchen sind alle Baulasten des Kreises Euskirchen (ohne die Städte Euskirchen, Zülpich und Mechernich) eingetragen.
Bei einem Grundstück im Stadtgebiet Euskirchen ist die Stadtverwaltung Euskirchen zuständig (Tel.: 02251/14-0), bei einem Grundstück im Stadtgebiet Mechernich und im Stadtgebiet Zülpich ist die Stadtverwaltung Mechernich die zuständige Behörde (Tel.: 02443/49-0).
Unterlagen
Möchten Sie eine Auskunft über eine mögliche Baulast haben, müssen Sie einen formlosen Antrag unter Angabe der genauen Grundstücksbeschreibung (Gemarkung, Flur und Flurstück) sowie Ihrer aktuellen Meldeadresse stellen.
Hierzu benötigen Sie die Vollmacht des Eigentümers, sofern der Antragsteller nicht selbst Eigentümer ist.
Dieser Antrag kann auf dem Postweg, als Fax oder E-Mail eingereicht werden.
Kosten
Die Gebühr über eine positive Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beträgt je Grundstück 50 € und eine negative Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis je Grundstück 30€, jedoch höchstens 150 €.
Verwandte Dienstleistungen
Zuständige Einrichtung
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- Abteilung Bauen und Wohnen
- Jülicher Ring 32
- 53879 Euskirchen
- Telefon: 02251 15-513
Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02251 15-592
- E-Mail:
- kaja.bons@kreis-euskirchen.de
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- Telefon:
- 02251 15-522
- E-Mail:
- christina.tschorn@kreis-euskirchen.de