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Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen

Beschreibung

Die Neuanlage von Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen außerhalb des Waldes gilt als Eingriff in Natur und Landschaft. Dies gilt auch für die Neuanlage von Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen, wenn sie baumschulmäßig genutzt oder als Baumschule bezeichnet werden und größer als 1 Hektar.

 

Gebietszuständigkeiten:


Rechtsgrundlagen

§ 14 Bundesnaturschutzgesetz

§ 30 Abs. 1 Nr. 9 Landesnaturschutzgesetz NRW


Erforderliche Unterlagen

Formloser Antrag, der folgende Angaben enthält:

  • Lage und Größe sowie Flur- und Flurstücksbezeichnung des Grundstückes, Eintragung in einem Katasterauszug
  • bisherige Nutzung der bezeichneten Fläche, Angaben über zukünftig vorgesehene Baumarten
  • Kulturdauer in Jahren
  • ggfls. mögliche eigene Vorschläge zum Ausgleich des Eingriffes (z.B. Umpflanzung)
  • bei gepachteten Flächen Einverständniserklärung des/der Eigentümers/Eigentümerin.

Kosten

bis 100 qm: 70 €

bis 2.500 qm: 140 €

bis 10.000 qm: 280 €

über 10.000 qm: je angefangenen weiteren Hektar zzgl. 140 €

Verlängerung einer bestehenden Genehmigung: 70 €


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