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Verfahrenslotse

Kurzbeschreibung

Unabhängige Unterstützung für junge Menschen (0-26 Jahre) mit einer Behinderung und deren Familien

Beschreibung

Verfahrenslotsen unterstützen junge Menschen mit Behinderungen.
Sie unterstützen Hilfe zu bekommen.
Den Verfahrenslotsen findest du im Jugendamt.
Verfahrenslotse Timo Laas 02251 15 8869.

Der Verfahrenslotse für den Kreis Euskirchen unterstützt junge Menschen (0-26) mit einer (drohenden) Behinderung bei der Verwirklichung von Leistungen der Eingliederungshilfe. Ebenso können Eltern und Personensorgeberechtigte beraten werden.
Fragen bei denen der Verfahrenslotse unterstützen kann können sein:

Welche Leistungen der Eingliederungshilfe gibt es?
Welcher Träger ist für mein Anliegen zuständig?
Was sind die nächsten Schritte?
Was sind meine Rechte?

Die Unterstützung des Verfahrenslotsen kann während des gesamten Beantragungs- und Hilfeprozesses in Anspruch genommen werden.
Der Verfahrenslotse berät gemäß dem Gesetz (§ 10b SGBVIII) unabhängig von der Abteilung Jugend und Familie (Jugendamt) oder anderen Leistungsträgern.

Melden Sie sich gerne bei dem Verfahrenslotsen des Kreises Euskirchen Herrn Laas.

 


Rechtsgrundlagen

§10bSGBVIII


Weiterführende Informationen

Zu Eingliederungshilfe und Verfahrenslotse:
https://deinrecht.verfahrenslotse.org/verfahrenslotse/

Zu Zuständigkeit der verschiedenen Leistungsträger: https://www.bthg.lvr.de/media/filer_public/32/c7/32c72914-ad47-4be3-8b75-dbdd1e3b28ff/22_0017_faktenblatt_zustandigkeiten_egh_barrierefrei.pdf 

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen