Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche Gewährung

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche Gewährung

Beschreibung

Wenn Ihr Kind eine seelische Behinderung hat, können Sie Eingliederungshilfe beantragen. Diese soll verhindern, dass Ihr Kind später mit Schwierigkeiten bei der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu kämpfen hat.


Voraussetzungen

Kinder oder Jugendliche haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist. Ein Facharzt muss bestätigen, dass Ihr Kind an einer seelischen Behinderung leidet oder ihm eine solche droht Ihr Kind darf noch nicht 18 Jahre alt sein Die Weltgesundheitsorganisation legt fest, welche psychischen Beeinträchtigungen als seelische Behinderung gelten. Als seelische Behinderungen gelten unter anderem: körperlich nicht begründbare Psychosen seelische Störungen als Folge von Krankheiten oder Verletzungen des Gehirns Anfallsleiden oder von anderen Krankheiten oder körperlichen Beeinträchtigungen Suchtkrankheiten Neurosen Persönlichkeitsstörungen

 


Kosten

Die Kosten für die Hilfe trägt das Jugendamt. Die Sorgeberechtigten müssen sich möglicherweise an den Kosten für die Hilfe entsprechend ihren finanziellen Verhältnissen beteiligen.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson