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Fischereibezirk und -genossenschaft

Beschreibung

Zur Sicherstellung der Hege und zur Gewährleistung der anglerischen Nutzung bilden im Gebiet einer Stadt bzw. Gemeinde alle Fischereirecht an fließenden Gewässern einen gemeinschaftlichen Fischereibezirk.

Die Fischereiberechtigten eines solchen gemeinschaftlichen Fischereibezirkes bilden eine Fischereigenossenschaft, die deren Rechte als Fischereiberechtigte wahrnimmt. Die Fischereirechte sind in der Regel an das ans Wasser angrenzende Grundstückseigentum gekoppelt.

Der Kreis Euskirchen umfasst 11 Städte und Gemeinden. Diese Stadt- und Gemeindeflächen bilden die 11 Fischereigenossenschaften des Kreises Euskirchen.

 

 


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