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Mittelabruf KOMM-AN NRW Programmteil II

Kurzbeschreibung

KOMM-AN NRW ist ein Programm des Landes Nordrhein-Westfalen zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements bei der Integration und Teilhabe von geflüchteten und neueingewanderten Menschen in den Kommunen.

Beschreibung

Wenn ein Weiterleitungsvertrag mit dem Kommunalen Integrationszentrum Kreis Euskirchen abgeschlossen wurde, können Sie mit diesem Formular die Mittel dort abrufen.

Antrags- und Auszahlungstermine

Die Auszahlung der beantragten Zuwendung erfolgt auf Antrag an vier Terminen:

  1. zum 15.05.2024 – bis zum 30.04.2024 beantragen
  2. zum 15.07.2024 - bis zum 28.06.2024 beantragen
  3. zum 16.09.2024 - bis zum 30.08.2024 beantragen
  4. zum 15.11.2024 - bis zum 31.10.2024 beantragen

Mittelabrufe sind mindestens zweimal im Jahr zu tätigen (spätestens am letzten Werktag vor den Stichtagen 30.06. und 31.10. des jeweiligen Jahres).

Die Zuwendungen dürfen nur soweit und nicht eher ausgezahlt werden, als sie für bereits geleistete Zahlungen sowie für voraussichtlich innerhalb von zwei Monaten nach Auszahlung für fällige Zahlungen im Rahmen des Zuwendungszwecks benötigt werden.

Sofern dieser Zeitraum nicht eingehalten wird, kann es zu einer Verzinsung der nicht verausgabten Mittel kommen. Hiermit soll ein möglicher Zinsvorteil abgeschöpft werden. Im Rahmen des Verwendungsnachweises erfolgt diese Prüfung durch die Bezirksregierung Arnsberg.


Hinweise und Besonderheiten

Weitere Infos mit der Förderkonzeption, Förderrichtlinie und den rechtlichen Hinweisen finden Sie hier:

https://www.kreis-euskirchen.de/themen/familie-bildung-integration/integration/themen-projekte/komm-an-nrw/


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Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen