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Interessensbekundung KOMM-AN NRW für den Programmteil II

Kurzbeschreibung

KOMM-AN NRW ist ein Programm des Landes Nordrhein-Westfalen zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements bei der Integration und Teilhabe von geflüchteten und neueingewanderten Menschen in den Kommunen.

Beschreibung

Interessensbekundung für den Programmteil II

Um die Fördermittel zu erhalten ist zum Anfang des Jahres die Abgabe einer Interessensbekundung nötig. Nach der Prüfung wird über die Förderung entschieden und ggf. ein Weiterleitungsvertrag erstellt. Gerne können Sie sich im Vorfeld dazu beraten lassen.

 

Anträge können stellen:

Kommunen, Migrantenselbstorganisationen (Neue Deutsche Organisationen), Träger der freien Wohlfahrtspflege, Sozialverbände, Gewerkschaften, Religionsgemeinschaften, Flüchtlingsinitiativen (Willkommensinitiativen), Freiwilligenagenturen, Sport- und Kulturvereine (die in der Geflüchtetenhilfe oder der Arbeit mit Neuzugewanderten aktiv sind).

 

Mit dem Programmteil II werden bedarfsorientierte Maßnahmen vor Ort gefördert.

Folgende Bausteine können gefördert werden:

  1. Renovierung, Ausstattung und Betrieb von Ankommenstreffpunkten und Digitalisierung der Ausübung eines Ehrenamtes,
  2. Maßnahmen des Zusammenkommens, der Orientierung und Begleitung,
  3. Maßnahmen zur Informations- und Wissensvermittlung und zur Gewinnung neuer Personen für eine ehrenamtliche Tätigkeit,
  4. Maßnahmen zur Qualifizierung von ehrenamtlich tätigen Personen und der Begleitung ihrer Arbeit.

Die Bausteine bzw. Pauschalen sind grundsätzlich ein Zuschuss zu den förderfähigen Sachausgaben. Eigenmittel werden daher vorausgesetzt. Eigene Personalausgaben sind nicht förderfähig.

Der Fokus der Maßnahmen/Angebote liegt auf ehrenamtlich Engagierte in der Geflüchtetenhilfe und auf geflüchtete/neueingewanderte Menschen selber.

Gefördert wird der Zeitraum 01.01. bis 31.12. eines Jahres.


Hinweise und Besonderheiten

Weitere Infos mit der Förderkonzeption, Förderrichtlinie und den rechtlichen Hinweisen finden Sie hier.

https://www.kreis-euskirchen.de/themen/familie-bildung-integration/integration/themen-projekte/komm-an-nrw/


Verfahrensablauf

  • Interessensbekundung beim Kommunalen Integrationszentrum Kreis Euskirchen
  • Prüfung der Interessensbekundung und Entscheidung über die Förderung
  • Erstellung eines Weiterleitungsvertrages
  • Abruf der Fördermittel
  • Erstellung eines Verwendungsnachweises bis zum 31.01. des Folgejahres

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen