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Dienstleistungsinformationen
Bezeichnung
LiegenschaftsvermessungenBeschreibung
Liegenschaftsvermessungen sind u. a. die Vermessungen zur Feststellung, Abmarkung oder Koordinierung von Grundstücksgrenzen (Teilungsvermessungen, Grenzvermessungen) und Gebäudeeinmessungen.
Wie und wo wird der Antrag zu den vorstehenden Liegenschaftsvermessungen gestellt?
Der Antrag kann bei jedem in NRW zugelassenen ÖbVI gestellt werden. Bei Teilungsvermessungen sind möglichst Festlegungen zur Lage der neu zu bildenden Grenze anzugeben. Alle weiteren Unterlagen werden in der Regel von dem beauftragten Vermessungsbüro beschafft. Die Anschriften aller in NRW zugelassenen ÖbVI finden Sie hier:
- ÖbVI-Viewer (Öffnet in einem neuen Tab)
- Liste der ÖbVI in NRW (Download PDF)
Verwandte Dienstleistungen
Zuständige Einrichtung
- Abteilung Geoinformation, Vermessung und Kataster
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- Jülicher Ring 32
- 53879 Euskirchen
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Zuständige Kontaktperson
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Herr Bernd Pützer
Abteilungsleitung- Telefon:
- 02251 15-380
- E-Mail:
- bernd.puetzer@kreis-euskirchen.de