Grundstücksvereinigung

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Grundstücksvereinigung

Beschreibung

Grundstücke einer Eigentümerin oder eines Eigentümers, die nebeneinander liegen und wirtschaftlich eine Einheit bilden, sollten bei jeder Gelegenheit zu einem Grundstück vereinigt werden. Die Vereinigung wird auf Antrag der EigentümerInnen von der Abteilung Vermessung und Kataster veranlasst und ist kostenfrei.

Welche Vorteile hat die Grundstücksvereinigung?

  • Zügige und kostensparende Abwicklung von anstehenden Baugenehmigungsverfahren, da bei Bauvorhaben in Nähe der überflüssigen Grenzen keine gebührenpflichtige Vereinigungsbaulast eingetragen werden muss 
  • Ersparnis von Katastergebühren bei künftigen Grundstücksteilungen, da durch vorherige Vereinigung eventuell weniger neue Flurstücke entstehen würden
  • Kostenfreie Übersendung von aktuellen Auszügen aus der Liegenschaftskarte, dem Liegenschaftsbuch und dem Grundbuch
  • Übersichtlichere Liegenschaftskarten und Liegenschaftsbücher.

Voraussetzungen

  • Die Grundstücke sind im Grundbuch unter der gleichen Eigentümerin oder dem gleichen Eigentümer gebucht.
  • Die Grundstücke sind unbelastet oder gleichmäßig in den Abteilungen II und III des Grundbuches belastet (mit Hypotheken, Grundschulden, Vorkaufsrechten o.ä.)

Verfahrensablauf

Bei geplanten Baumaßnahmen soll der Vereinigungsantrag möglichst frühzeitig gestellt werden. Wird der Antrag erst während der Bearbeitung des Bauantrages gestellt, ist eine Vereinigung oft nicht mehr möglich, da zu diesem Zeitpunkt auf Grund von Notarverträgen oder zum Zwecke einer Kreditsicherung bereits unterschiedliche Belastungen im Grundbuch eingetragen sein können.

Zur Vorbereitung Ihres Vereinigungsantrages und zur Klärung der Belastungsverhältnisse im Grundbuch wenden Sie sich bitte an den Kreis Euskirchen, Abt. Vermessung und Kataster. Beachten Sie bitte, dass zur Beglaubigung der Unterschrift/en das persönliche Erscheinen der EigentümerInnen erforderlich ist. Im Zusammenhang mit Grundstücksvermessungen und Kaufverträgen wird der Antrag auch von öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen bzw. Vermessungsingenieuren und Notaren entgegen genommen.

Nach erfolgter Vereinigung erhalten Sie Auszüge aus Liegenschaftskataster und Grundbuch mit den neuen Katasterbezeichnungen.


Kosten

Bei der Unterschriftsbeglaubigung durch die Katasterbehörde bzw. Öffentlich bestellten VermessungsingenieurInnen ist die Grundstücksvereinigung kostenfrei.

Link zur Gebührenordnung NRW


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Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson