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Abgabe von Geobasisdaten - Liegenschaftsbuch, Liegenschaftskarte, Topografische u. sonstige Karten
Es ist auch möglich, einen amtlichen Auszug aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte online zu bestellen.
Bei der Abteilung Geoinformation, Vermessung und Kataster erhalten Sie u. a.:
- Auszüge aus der Liegenschaftskarte (Flurkarte - analog/digital) - auf Wunsch mit Grenzlängen und/oder Grenzabständen
- Auszüge aus der Liegenschaftskarte können Sie auch eigenständig unter Liegenschaftskartenbestellung Online erstellen
- Flurstücks- und Eigentumsnachweis (Buchnachweise – analog/digital)
- Auszüge aus den Liegenschaftskatasterakten (z.B. Vermessungsrisse, Vermessungspunktdaten. –analog/digital)
- Auskünfte aus dem Liegenschaftskataster
- Digitale Geobasisdaten in unterschiedlichen Datenformaten (z.B. Vektordaten mit und ohne Objektstruktur, Rasterdaten)
- Digitale Orthophotos
- Identitäts- und Grenzbescheinigungen
- Historische Karten des Kreises Euskirchen (farbige Reproduktionen von Katasterurkarten)
- Historische topographische Karten (Kartenaufnahme der Rheinlande der Rheinlande durch Tranchot und Müffling von 1801 - 1828 im Maßstab 1 : 25000)
Topographische Karten und andere digitale Daten der Landesvermessung werden vom Geodatenzentrum NRW abgegeben. Eine Übersicht über diese Produkte mit Inhalten und Preisen erhalten Sie im Online-Shop des Geodatenzentrums .
Über die Internetanwendung TIM-Online der Bezirksregierung Köln, Abteilung Geobasis NRW können topographische Geobasisdaten kostenfrei eingesehen werden.
- Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (VermKatG NW)
- Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NW)
- Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung (VermWertKostO NRW)
- Analoge Standardausgaben ... als Papierausdruck oder pdf-Datei im Format bis einschließlich DIN A3 Digitale Daten - (30,00 EUR)
- Liegenschaftskarte (Flurkarte): Für größere Formate bis einschließlich DIN A0 wird jeweils die doppelte Gebühr erhoben. Für die Eintragung von Maßen, Eigentümern oder Flächen wird zusätzlich eine Zeitgebühr berechnet. Diese beträgt je angefangene Arbeitsviertelstunde 25€.
- und Digitale Daten - (27,00 EUR)
- Bestandsdaten aus dem Liegenschaftskataster (z.B. NAS, Shape, DXF, TIFF, GeoTIFF): Zeitgebühr (27 € je angefangene Arbeitsviertelstunde) bei Zusammenstellung durch die Behörde
Personenbezogene Daten dürfen aus Gründen des Datenschutzes nur an GrundstückseigentümerInnen und Personen, die ihr berechtigtes Interesse darlegen können, abgegeben werden. Andere Auszüge dürfen von allen BürgerInnen beantragt werden.
Der Antrag kann schriftlich oder persönlich im Bürgerservice der Abteilung Geoinformation, Vermessung und Kataster im Kreishaus Euskirchen gestellt werden.
Anträge auf Erstellung von Nachweisen des Liegenschaftskatasters können schriftlich, per Fax oder per E-Mail, gestellt werden. Liegenschaftskarten sind auch online im Direktabruf möglich. Für mündliche Auskünfte oder Einsicht in die Unterlagen des Liegenschaftskatasters setzen Sie sich bitte mit unserem Bürgerservice in Verbindung.
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Zuständige Kontaktpersonen
Zuständige Einrichtungen
- Kreishaus
- Strasse: Jülicher Ring Hausnummer:32
- Postleitzahl: 53879 Ort:Euskirchen
Verkehrsanbindung
Mit der Stadtverkehr Euskirchen GmbH (SVE) ab Bahnhof Euskirchen Stadtbus-Linie 872: Kreishaus/DRK
Weiterführende Informationen
Letzte Änderung: 13.01.2025 - 14:35:58 Uhr
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Es ist auch möglich, einen amtlichen Auszug aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte online zu bestellen.
Bei der Abteilung Geoinformation, Vermessung und Kataster erhalten Sie u. a.:
- Auszüge aus der Liegenschaftskarte (Flurkarte - analog/digital) - auf Wunsch mit Grenzlängen und/oder Grenzabständen
- Auszüge aus der Liegenschaftskarte können Sie auch eigenständig unter Liegenschaftskartenbestellung Online erstellen
- Flurstücks- und Eigentumsnachweis (Buchnachweise – analog/digital)
- Auszüge aus den Liegenschaftskatasterakten (z.B. Vermessungsrisse, Vermessungspunktdaten. –analog/digital)
- Auskünfte aus dem Liegenschaftskataster
- Digitale Geobasisdaten in unterschiedlichen Datenformaten (z.B. Vektordaten mit und ohne Objektstruktur, Rasterdaten)
- Digitale Orthophotos
- Identitäts- und Grenzbescheinigungen
- Historische Karten des Kreises Euskirchen (farbige Reproduktionen von Katasterurkarten)
- Historische topographische Karten (Kartenaufnahme der Rheinlande der Rheinlande durch Tranchot und Müffling von 1801 - 1828 im Maßstab 1 : 25000)
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Über die Internetanwendung TIM-Online der Bezirksregierung Köln, Abteilung Geobasis NRW können topographische Geobasisdaten kostenfrei eingesehen werden.
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- Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NW)
- Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung (VermWertKostO NRW)
Anträge auf Erstellung von Nachweisen des Liegenschaftskatasters können schriftlich, per Fax oder per E-Mail, gestellt werden. Liegenschaftskarten sind auch online im Direktabruf möglich. Für mündliche Auskünfte oder Einsicht in die Unterlagen des Liegenschaftskatasters setzen Sie sich bitte mit unserem Bürgerservice in Verbindung.
Personenbezogene Daten dürfen aus Gründen des Datenschutzes nur an GrundstückseigentümerInnen und Personen, die ihr berechtigtes Interesse darlegen können, abgegeben werden. Andere Auszüge dürfen von allen BürgerInnen beantragt werden.
Der Antrag kann schriftlich oder persönlich im Bürgerservice der Abteilung Geoinformation, Vermessung und Kataster im Kreishaus Euskirchen gestellt werden.
https://serviceportal.kreis-euskirchen.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/34041/showGeoinformation, Vermessung und Kataster
Neben den Bereichen Feldern Geoinformation, Vermessung und Kataster ist die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses in der Abteilung 62 angesiedelt.
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