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Übernahme von Vermessungsergebnissen ins Liegenschaftskataster
Von öffentlich bestellten VermessungsingenieurInnen durchgeführte Liegenschaftsvermessungen werden von der Abteilung Geoinformation, Vermessung und Kataster in das amtliche Liegenschaftskataster übernommen.
Die Bildung neuer Flurstücke und Erteilung der Auflassungsschriften sind wesentliche Voraussetzungen für die Eigentumsumschreibung bzw. Belastung eines neu gebildeten Grundstücks.
Zuständige Kontaktpersonen
Zuständige Einrichtungen
- Kreishaus
- Strasse: Jülicher Ring Hausnummer:32
- Postleitzahl: 53879 Ort:Euskirchen
Verkehrsanbindung
Mit der Stadtverkehr Euskirchen GmbH (SVE) ab Bahnhof Euskirchen Stadtbus-Linie 872: Kreishaus/DRK
Letzte Änderung: 19.02.2024 - 09:44:55 Uhr
Von öffentlich bestellten VermessungsingenieurInnen durchgeführte Liegenschaftsvermessungen werden von der Abteilung Geoinformation, Vermessung und Kataster in das amtliche Liegenschaftskataster übernommen.
Die Bildung neuer Flurstücke und Erteilung der Auflassungsschriften sind wesentliche Voraussetzungen für die Eigentumsumschreibung bzw. Belastung eines neu gebildeten Grundstücks.
https://serviceportal.kreis-euskirchen.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/35300/showGeoinformation, Vermessung und Kataster
Neben den Bereichen Feldern Geoinformation, Vermessung und Kataster ist die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses in der Abteilung 62 angesiedelt.
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