Schwerbehindertenrecht

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Schwerbehindertenrecht

Beschreibung

Die Feststellung einer Behinderung sowie der Grad der Behinderung (GdB) nach dem Neunten Sozialgesetzbuches (SGB IX) erfolgt im Rahmen des Feststellungsverfahrens nach dem Schwerbehindertenrecht im Team Schwerbehindertenrecht, Bundeselterngeld- u. -zeit des Kreises Euskirchen.

Das Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht umfasst die Anträge auf Feststellung des Grades der Behinderung sowie auf Änderung des Grades der Behinderung.

Die Verlängerung der Schwerbehindertenausweise kann bei den Städten und Gemeinden des Kreises Euskirchen erfolgen.


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