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Schwerbehindertenausweis

Kurzbeschreibung

Der Schwerbehinderten-Ausweis wird durch die Versorgungsverwaltung NRW ausgestellt.

Beschreibung

Der Antrag kann auch online im Portal ELSA - ELektronischen Schwerbehinden-Antrag - gestellt werden.

Ferner erhalten Betroffene im Portal Informationen zu gesetzlichen Regelungen, zum Schwerbehinderten-Ausweis und zu möglichen Hilfen für behinderte Menschen


Rechtsgrundlagen

§ 152 SGB IX, § 20 SGB X, § 21 Abs. 1 SGB X i.V.m. § 12 Abs. 2 VfG-KOV, § 100 SGB X


Weiterführende Informationen

Seit dem 01.01.2008 gehört es zu den Aufgaben des Kreises Euskirchen festzustellen, ob eine Behinderung im Sinne des Neunten Sozialgesetzbuches (SGB IX) vorliegt und welchen Grad diese Behinderung hat (GdB). Dieser Vorgang heißt Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht.

Das Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht umfasst die Anträge auf Feststellung des Grades der Behinderung sowie auf Änderung des Grades der Behinderung.

Die Mitarbeiter sind während der Servicezeiten und nach Terminvereinbarung für Sie erreichbar. Die Büros sind über den Eingang des Gebäudeteils C barrierefrei erreichbar.

Die Verlängerung der Schwerbehindertenausweise kann weiterhin bei den Städten und Gemeinden des Kreises Euskirchen erfolgen.


Hinweise und Besonderheiten

Ansprechpartner für Erst- und Änderungsanträge:

Marlene von Ameln-Menke, Elke Becker, Petra Kording

Teamleitung: Herr Dierschke

 


Voraussetzungen

Die Onlinedienstleistung steht allen Bürgerinnen und Bürgern in NRW zur Verfügung.
Folgende Angaben des Antragstellers sind erforderlich:

ELSA:

Angaben zu Gesundheitsstörungen
Angaben zu behandelnden Ärzten, Krankenhausaufenthalten und Behandlungszeiträume
Entbindung der Ärzte von der Schweigepflicht: Die für die Entscheidung über den Schwerbehindertenantrag notwendigen Unterlagen fordert die für das Schwerbehindertenrecht zuständige Stelle bei den behandelnden Ärzten, Krankenhäusern etc. an, es sei denn, der Antragsteller fügt die erforderlichen Unterlagen dem Antrag bei.

VRONI:

Geschäftszeichen

ELISA:

Geschäftszeichen, Benutzercode


Verfahrensablauf


Mit den Onlinediensten im Schwerbehindertenrecht können die Bürgerinnen und Bürger in NRW einen Schwerbehindertenantrag online stellen (ELSA), den Verfahrensstand erfragen (VRONI) und ein elektronisches Lichtbild für den Schwerbehindertenausweis übermitteln (ELISA). Das ist schnell, barrierefrei, anwenderfreundlich und sicher.

ELSA - Das Online-Antragsformular ist nutzerfreundlich mit Plausibilitätsprüfungen und Eingabehilfen gestaltet. Rechtsgrundlagen und Erläuterungen stehen dem Nutzer zur Verfügung.

Die Antragsdaten werden auf dem elektronischen Wege an die für den Wohnsitz zuständige Stelle (Kreis/kreisfreie Stadt) übermittelt. Die Datenübermittlung erfolgt verschlüsselt, die Integrität und Vertraulichkeit der Daten ist gewährleistet. Der Antragsteller erhält automatisch eine E-Mail-Bestätigung über den Eingang des elektronischen Antrags.

Damit eine Bearbeitung möglich ist, ist es erforderlich, dass der Antragsteller eine Einverständniserklärung/Schweigepflichtentbindung unterschreibt und per Post an die in dem Schreiben angeführte Stelle übersendet. Wegen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen und zum Schutz der Sozialdaten ist die eigenhändige Unterschrift zurzeit noch zwingend erforderlich. Zukünftig soll über die Anbindung des Servicekontos NRW auch die Möglichkeit der Authentifizierung unter Nutzung des neuen Personalausweises mit eID-Funktion bereitgestellt werden; in diesem Fall wird dann die Nachreichung der Unterschrift entbehrlich.

Die elektronisch verfügbaren Antragsdaten fließen in das Fachverfahren ein und werden in die Datenbank des zuständigen Aufgabenträgers übernommen.

VRONI - Mit VRONI (Verfahrensstand Online) können sich Bürgerinnen und Bürger in NRW, die einen Schwerbehindertenantrag gestellt haben, nach Erhalt der Eingangsbestätigung mit dem angegebenen Aktenzeichen jederzeit online über den Status ihres Antrages informieren.

ELISA - Mit dieser Anwendung (Lichtbild Import Schwerbehindertenausweis) kann unter Angabe des Aktenzeichens und des mit der Eingangsbestätigung ebenfalls mitgeteilten Benutzercodes ein Lichtbild zur Ausstellung des Schwerbehindertenausweises hochgeladen werden.


An wen wenden

Die Zuordnung der zuständigen Ansprechpartner finden Sie hier:

Erst- und Änderungsanträge:
Elke Becker: B-H
Marlene von Ameln: I-Q
Petra Kording: A und R-Z

Widersprüche, Klagen, Nachuntersuchungen:
Dirk Weber: A-H
Anna Schmitz: I-Q
David Wilk: R-Z


Kosten

Gebühren und Auslagen werden nicht erhoben, § 64 Abs. 1 SGB X


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