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Steuerbefreiung/- vergünstigung für schwerbehinderte Personen

Kurzbeschreibung

Informationen der Zollbehörde Düren zur KFZ-Steuerbefreiung/-vergünstigung für schwerbehinderte Personen

Beschreibung

Beratung
Die Beratungen der Zollbehörde Düren finden seit 2018 nicht  mehr in der Kreisverwaltung Euskirchen statt. Die Pflicht zur persönlichen Vorlage des Schwerbehindertenaausweises im Original für Schwerbehinderte ist nicht mehr notwendig.

Begünstigte die nach §3 a KraftStG zukünftig einen Antrag auf Steuerbefreiung/-vergünstigung beim Hauptzollamt Münster stellen möchten, richten ihren Antrag bitte ausschließlich auf dem Postweg an das HZA Münster, Dienstort Rheine.

Die Unterlagen sind ab sofort schriftlich beim Hauptzollamt Münster, Dutumer Straße 5, 48431 Rheine einzureichen.

Erforderliche Unterlagen:
- Schwerbehindertenausweis
- Zulassung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
- sofern Merkmal G im Schwerbehindertenausweis: Beiblatt zum Scherbehindertenausweis (erhältlich bei Ihrer Schwerbehindertenstelle)
- sofern Sie sich vertreten lassen: eine kurze Vollmacht

Kfz-Steuerrückstände
Die Verwaltung der Kfz-Steuer erfolgt über die Kreise Düren und Euskirchen zentral beim Hauptzollamt Münster (Rheine).

Dieses ist montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr wie folgt telefonisch zu erreichen:

- Bürger des Kreises Euskirchen: 05971/9910-222
- Bürger des Kreises Düren: 05971/9910-499

Nichtzulassung eines Kfz´s aufgrund von Steuerrückständen
Vor Zulassung eines Kfz´s müssen bestehende Kfz-Steuerrückstände entrichtet werden.

Die Rückstände sind entweder zu überweisen oder beim Zollamt Düren bar oder mit Karte einzuzahlen. Hier erhalten Sie dann die Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Zulassungsstelle.

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung erhalten Sie nur sofort, wenn Sie bei dem Zollamt Düren einzahlen.


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