Parkerleichterung für Schwerbehinderte

Zuständigkeitsregelung für die Erteilung von Parkausweisen im Kreis Euskirchen:

Die Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem Wohnort. Die Stadt Euskirchen für ihre Einwohner, die Stadt Mechernich für Ihre Einwohner und der Kreis Euskirchen für Schwerbehinderte mit Wohnsitz in Bad Münstereifel, Blankenheim, Dahlem, Hellenthal, Kall, Nettersheim, Schleiden, Weilerswist, Zülpich sind Erteilungsbehörde von Parkausweisen!

Blauer Parkausweis für Behindertenparkplätze
Als Schwerbehinderte/Schwerbehinderter mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung oder Erblindung können Sie einen Parkausweis für Behindertenparkplätze beantragen. Dies gilt auch, wenn Sie beidseitig an Amelie oder Phokomelie oder an vergleichbaren Funktionseinschränkungen erkrankt sind.

Der blaue Parkausweis berechtigt zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen und darüber hinaus an folgenden Stellen:

  • im eingeschränkten Halteverbot
  • in Zonenhalteverboten
  • in Fußgängerzonen, in denen das Beladen und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während der Ladezeit zu parken
  • an Stellen mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten
  • auf Anwohnerparkplätzen und in verkehrsberuhigten Bereichen.

Die Genehmigung gilt so lange wie Ihr Schwerbehindertenausweis gültig ist, jedoch längstens fünf Jahre.

Anträge, für die der Kreis Euskirchen zuständig ist, können Sie per Post, Mail oder nach Terminvereinbarung persönlich stellen. Folgende Unterlagen sind vorzulegen

  • Schwerbehindertenausweis und Personalausweis (beidseitige Kopie / bei Mailantrag als PDF Anhang) oder Feststellungsbescheides des Versorgungsamtes
  • Passbild (bei Mailantrag als PDF Anhang)
  • Nur bei Wiedererteilung: zusätzlich den abgelaufenen Parkausweis


Parkausweis für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen (oranger Parkausweis); dieser Ausweis berechtigt nicht zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen
Schwerbehinderte Personen, die nicht die Voraussetzung für einen Parkausweis für Behindertenparkplätze erfüllen, können Parkerleichterungen erhalten, wenn sie an einer erheblichen Gehbehinderung in Verbindung mit einer Funktionsstörung des Herzens oder der Atemorgane leiden oder aber an Morbus-Crohn oder Colitis Ulcerosa erkrankt sind. Eine Ausnahmegenehmigung kann auch denjenigen schwerbehinderten Menschen erteilt werden, die nach versorgungsärztlicher Feststellung dem Personenkreis nach den Randnummern 134 bis 136 gleichzustellen sind.

Der Parkausweis berechtigt zum Parken an folgenden Stellen:

  • im eingeschränkten Halteverbot im Zonenhaltverbot
  • in Fußgängerzonen, in denen das Beladen und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während der Ladezeit zu parken
  • an Stellen mit Parkuhren und Parkscheinautomaten
  • auf Anwohnerparkplätzen in verkehrsberuhigten Bereichen

Anträge, für die der Kreis Euskirchen zuständig ist, können Sie per Post oder Mail übersenden. Bitte fügen Sie folgende Unterlagen bei: 

  • Schwerbehindertenausweis und Personalausweis (beidseitige Kopie / bei Mailantrag PDF-Anhang) oder des Feststellungsbescheides des Versorgungsamtes
  • Nur bei Wiedererteilung: zusätzlich den abgelaufenen Parkausweis

Zur Prüfung, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, wird das Straßenverkehrsamt die Schwerbehindertenabteilung um Stellungnahme bitte. Die Wartezeit beträgt ungefähr 4 bis 6 Wochen.

Schwerbehinderte Menschen, die in Euskirchen oder Mechernich wohnen, wenden sich bitte an Ihre Stadtverwaltung.

Es werden keine Gebühren erhoben. Rechtliche Voraussetzungen: § 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)

Ausser für Einwohner der Stadtgebiete Euskirchen und Mechernich ist die Kreisverwaltung Euskirchen für die Ausstellung der Parkausweise zuständig. Schwerbehinderte, die in Euskirchen oder Mechernich wohnen, wenden sich bitte an Ihre Stadtverwaltung.

Bitte senden Sie den ausgefüllten und unterzeichneten Antrag an:

Kreis Euskirchen
Abt. Straßenverkehr
Jülicher Ring 32
53879 Euskirchen

Letzte Änderung: 31.08.2026 - 06:58:49 Uhr

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