Umkennzeichnung wegen Diebstahl oder Verlust der KFZ-Kennzeichen

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Umkennzeichnung wegen Diebstahl oder Verlust der KFZ-Kennzeichen

Erforderliche Unterlagen

  • Fahrzeugbrief / ZB II
  • Fahrzeugschein / ZB I
  • wenn nur 1 Schild (PKW/LKW) gestohlen / verloren wurde, muss das noch vorhandene vorgelegt werden
  • Personalausweis oder Reisepaß mit Meldebescheinigung des Fahrzeughalters sowie schriftliche Vollmacht (s. u.) bei der Erledigung durch Dritte
  • Diebstahlsanzeige (Tageblatt-Nr.) der Polizei oder Erklärung an Eides statt über den Verlust
  • Prüfbericht der Hauptuntersuchung (§ 29 StVZO)
  • Sepa-Mandat (Halterunterschrift zwingend vorgeschrieben) 
  • bei prüfbuchpflichtigen Fahrzeugen ist das Prüfbuch vorzulegen

Kosten

27,80 € - 50,80 €
Bei finanzierten Fahrzeugen können bis zu 20,40 € Zusatzkosten anfallen.

Zuständige Einrichtung