Änderung der Fahrzeugpapiere bei Umzug innerhalb des Kreises Euskirchen oder Namensänderung
- Fahrzeugbrief / ZB II (nur bei Namensänderung)
- Fahrzeugschein / ZB I
- Bericht der Hauptuntersuchung (§ 29 StVZO)
- aktualisierter Personalausweis bzw. Urkunde/Bescheinigung über die Namensänderung oder Reisepaß mit Meldebescheinigung des Fahrzeughalters
- bei im Kreis Euskirchen ansässigen Firmen: Handelsregister-Auszug, Bescheinigung der Gewerbemeldestelle
- bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
11,70 € - 29,80 €
Bei finanzierten Fahrzeugen können bis zu 20,40 € Zusatzkosten anfallen.
Sollten Sie nur diese Dienstleistung in Anspruch nehmen wollen, können Sie diese auch ohne Termin - außer Samstags - am Infoschalter "Zulassung" in Euskirchen zu den Servicezeiten des Straßenverkehrsamtes durchführen lassen. Bitte planen Sie eine entsprechende Wartezeit ein.
Letzte Änderung: 08.08.2024 12:57 Uhr