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Änderung der Fahrzeugpapiere bei Umzug innerhalb des Kreises Euskirchen oder Namensänderung


Erforderliche Unterlagen

  • Fahrzeugbrief / ZB II (nur bei Namensänderung)
  • Fahrzeugschein / ZB I
  • Bericht der Hauptuntersuchung (§ 29 StVZO)
  • Personalausweis oder Reisepaß mit Meldebescheinigung des Fahrzeughalters
  • bei im Kreis Euskirchen ansässigen Firmen: Handelsregister-Auszug, Bescheinigung der Gewerbemeldestelle
  • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister

Hinweise und Besonderheiten

Sollten Sie nur diese Dienstleistung in Anspruch nehmen wollen, können Sie diese auch ohne Termin am Infoschalter "Zulassung" in Euskirchen durchführen lassen. Bitte planen Sie eine entsprechende Wartezeit ein.


Kosten

11,70 € - 29,80 €
Bei finanzierten Fahrzeugen können bis zu 20,40 € Zusatzkosten anfallen.

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen