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Änderung der Fahrzeugpapiere bei Umzug innerhalb des Kreises Euskirchen oder Namensänderung
Erforderliche Unterlagen
- Fahrzeugbrief / ZB II (nur bei Namensänderung)
- Fahrzeugschein / ZB I
- Bericht der Hauptuntersuchung (§ 29 StVZO)
- Personalausweis oder Reisepaß mit Meldebescheinigung des Fahrzeughalters
- bei im Kreis Euskirchen ansässigen Firmen: Handelsregister-Auszug, Bescheinigung der Gewerbemeldestelle
- bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
Hinweise und Besonderheiten
Sollten Sie nur diese Dienstleistung in Anspruch nehmen wollen, können Sie diese auch ohne Termin am Infoschalter "Zulassung" in Euskirchen durchführen lassen. Bitte planen Sie eine entsprechende Wartezeit ein.
Kosten
11,70 € - 29,80 €
Bei finanzierten Fahrzeugen können bis zu 20,40 € Zusatzkosten anfallen.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- KFZ-Zulassung
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- Jülicher Ring 32
- 53879 Euskirchen
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- Telefon:
02251 15-850 - Fax:
02251 15-290 - E-Mail:
sva@kreis-euskirchen.de
- Telefon:
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