Änderung der Fahrzeugpapiere bei Umzug innerhalb des Kreises Euskirchen oder Namensänderung

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Änderung der Fahrzeugpapiere bei Umzug innerhalb des Kreises Euskirchen oder Namensänderung

Erforderliche Unterlagen

  • Fahrzeugbrief / ZB II (nur bei Namensänderung)
  • Fahrzeugschein / ZB I
  • Bericht der Hauptuntersuchung (§ 29 StVZO)
  • Personalausweis oder Reisepaß mit Meldebescheinigung des Fahrzeughalters
  • bei im Kreis Euskirchen ansässigen Firmen: Handelsregister-Auszug, Bescheinigung der Gewerbemeldestelle
  • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister

Kosten

11,70 € - 29,80 €
Bei finanzierten Fahrzeugen können bis zu 20,40 € Zusatzkosten anfallen.

Zuständige Einrichtung