Außerbetriebsetzung (Abmeldung) eines Fahrzeuges
Beschreibung
Sollten Sie nur die Dienstleistung "Abmeldung (Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges)" in Anspruch nehmen wollen, können Sie diese auch ohne Termin - außer Samstags - in Euskirchen zu den Servicezeiten des Straßenverkehrsamtes durchführen lassen. Bitte melden Sie sich hierzu vorab am Infoschalter "Zulassung".
Hinweis:
Im Rahmen einer Onlineabmeldung kann das Kennzeichen entweder nicht oder nur für eine spätere Wiederzulassung des abgemeldeten Fahrzeugs reserviert werden!
- Fahrzeugschein / ZB I
- Kennzeichenschilder
- evtl. Verwertungsnachweis (wird bei der Verschrottung vom amtlich anerkannten Verwerter ausgestellt ). Bei einer nachträglichen Vorlage des Verwertungsnachweises sind die originalen Fahrzeugpapiere mit vorzulegen.
Hinweis: Sollte das Kennzeichen für eine spätere Wiederzulassung verwendet werden, so muss bei der Außerbetriebsetzung eine Reservierung erfolgen (max. Gültigkeit 12 Monate), da das Kennzeichen ansonsten gelöscht wird.
16,50 €
Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind und das amtliche Kennzeichen nicht auf ein anderes Fahrzeug übernommen wurde.
Letzte Änderung: 22.04.2025 09:14 Uhr