Suche
Dienstleistungsinformationen
Bezeichnung
Außerbetriebsetzung (Abmeldung) eines FahrzeugesErforderliche Unterlagen
- Fahrzeugschein / ZB I
- Kennzeichenschilder
- evtl. Verwertungsnachweis (wird bei der Verschrottung vom amtlich anerkannten Verwerter ausgestellt ). Bei einer nachträglichen Vorlage des Verwertungsnachweises sind die originalen Fahrzeugpapiere mit vorzulegen.
Hinweis: Sollte das Kennzeichen für eine spätere Wiederzulassung verwendet werden, so muss bei der Außerbetriebsetzung eine Reservierung erfolgen (max. Gültigkeit 12 Monate), da das Kennzeichen ansonsten gelöscht wird.
Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind und das amtliche Kennzeichen nicht auf ein anderes Fahrzeug übernommen wurde.
Kosten
7,50 €
Zuständige Einrichtung
- KFZ-Zulassung
-
- Jülicher Ring 32
- 53879 Euskirchen
-
- Telefon:
02251 15-0 - Fax:
02251 15-290 - E-Mail:
sva@kreis-euskirchen.de
- Telefon:
-