Außerbetriebsetzung (Abmeldung) eines Fahrzeuges

Beschreibung

Sollten Sie nur die Dienstleistung "Abmeldung (Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges)" in Anspruch nehmen wollen, können Sie diese auch ohne Termin - außer Samstags - in Euskirchen zu den Servicezeiten des Straßenverkehrsamtes durchführen lassen. Bitte melden Sie sich hierzu vorab am Infoschalter "Zulassung".

Hinweis:
Im Rahmen einer Onlineabmeldung kann das Kennzeichen entweder nicht oder nur für eine spätere Wiederzulassung des abgemeldeten Fahrzeugs reserviert werden!

  • Fahrzeugschein / ZB I
  • Kennzeichenschilder
  • evtl. Verwertungsnachweis (wird bei der Verschrottung vom amtlich anerkannten Verwerter ausgestellt ). Bei einer nachträglichen Vorlage des Verwertungsnachweises sind die originalen Fahrzeugpapiere mit vorzulegen.

Hinweis: Sollte das Kennzeichen für eine spätere Wiederzulassung verwendet werden, so muss bei der Außerbetriebsetzung eine Reservierung erfolgen (max. Gültigkeit 12 Monate), da das Kennzeichen ansonsten gelöscht wird.

16,50 €

Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind und das amtliche Kennzeichen nicht auf ein anderes Fahrzeug übernommen wurde.

Letzte Änderung: 22.04.2025 09:14 Uhr

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