Außerbetriebsetzung (Abmeldung) eines Fahrzeuges
- Fahrzeugschein / ZB I
- Kennzeichenschilder
- evtl. Verwertungsnachweis (wird bei der Verschrottung vom amtlich anerkannten Verwerter ausgestellt ). Bei einer nachträglichen Vorlage des Verwertungsnachweises sind die originalen Fahrzeugpapiere mit vorzulegen.
Hinweis: Sollte das Kennzeichen für eine spätere Wiederzulassung verwendet werden, so muss bei der Außerbetriebsetzung eine Reservierung erfolgen (max. Gültigkeit 12 Monate), da das Kennzeichen ansonsten gelöscht wird.
Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind und das amtliche Kennzeichen nicht auf ein anderes Fahrzeug übernommen wurde.
16,50 €
Sollten Sie nur die Dienstleistung "Abmeldung (Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges)" in Anspruch nehmen wollen, können Sie diese auch ohne Termin - außer Samstags - in Euskirchen zu den Servicezeiten des Straßenverkehrsamtes durchführen lassen. Bitte melden Sie sich hierzu vorab am Infoschalter "Zulassung".
Letzte Änderung: 13.01.2025 14:23 Uhr