Jagdschein

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Jagdschein

Kurzbeschreibung

Antrag auf Erteilung/Verlängerung eines Jagdscheines

Beschreibung

Die erfolgreich bestandene Jägerprüfung ist Voraussetzung für die Erlangung eines Jagdscheines. Es können Jahres-, Tages-, Jugend- und Falknerjagdscheine ausgestellt werden. Eine Verlängerung des Jagdscheines um bis zu drei Jagdjahre ist möglich.


Rechtsgrundlagen

§ 15 Bundesjagdgesetz/ Durchführungsverordnung zum Landesjagdgesetz NRW


Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular
  • Versicherungsbestätigung über das Bestehen einer den gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechenden Jagdhaftpflichtversicherung (500.000,00 Euro Personen- / 50.000,00 Euro Sachschäden)
  • Jägerprüfungszeugnis bei der erstmaligen Ausstellung (einschließlich Lichtbild)
  • bereits vorhandener Jagdschein (bei Verlängerungen oder sonstigen Eintragungen/Änderungen).

Kosten

Für die Erteilung eines Jagscheins werden Verwaltungsgebühren nach der  Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung, Taristelle 8.3.-8.3.5.11 Nrw in Höhe von 15,00 € - 100,00 € erhoben.

Die für den Kreis Euskirchen geltenden Gebühren, entnehmen Sie bitte dem Antrag auf Erteilung/Verlängerung eines Jagdscheines (Download).