Suche
Jagdschein
Kurzbeschreibung
Antrag auf Erteilung/Verlängerung eines Jagdscheines
Beschreibung
Die erfolgreich bestandene Jägerprüfung ist Voraussetzung für die Erlangung eines Jagdscheines. Es können Jahres-, Tages-, Jugend- und Falknerjagdscheine ausgestellt werden. Eine Verlängerung des Jagdscheines um bis zu drei Jagdjahre ist möglich.
Rechtsgrundlagen
§ 15 Bundesjagdgesetz/ Durchführungsverordnung zum Landesjagdgesetz NRW
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Versicherungsbestätigung über das Bestehen einer den gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechenden Jagdhaftpflichtversicherung (500.000,00 Euro Personen- / 50.000,00 Euro Sachschäden)
- Jägerprüfungszeugnis bei der erstmaligen Ausstellung (einschließlich Lichtbild)
- bereits vorhandener Jagdschein (bei Verlängerungen oder sonstigen Eintragungen/Änderungen).
Kosten
Für die Erteilung eines Jagscheins werden Verwaltungsgebühren nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung, Taristelle 8.3.-8.3.5.11 Nrw in Höhe von 15,00 € - 100,00 € erhoben.
Die für den Kreis Euskirchen geltenden Gebühren, entnehmen Sie bitte dem Antrag auf Erteilung/Verlängerung eines Jagdscheines (Download).
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- Gewerbeangelegenheiten
-
- Jülicher Ring 32
- 53879 Euskirchen
-
- E-Mail:
gewerbe@kreis-euskirchen.de
- E-Mail:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- 02251 15-225
- E-Mail:
- wolfgang.bannert@kreis-euskirchen.de