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Pfleger und Vormünder Beratung und Unterstützung Vormundschaft

Beschreibung

Es gibt aber auch weiterhin Kinder, die niemanden in ihrem persönlichen Umfeld Über eine Begleitung durch einen ehrenamtlichen Vormund freuen sich besonders die Kinder, die niemanden in ihrem persönlichen Umfeld haben, der sie besucht und der von außen Anteil an ihrem Weg nimmt. Ehrenamtliche Vormund*innen sind oft in der Lage mehr Zeit mit dem Kind zu verbringen und ihnen, auch nach dem 18. Geburtstag, zur Seite zu stehen.

Sind es bisher vor allem Kinder und Jugendliche in Heimen oder Pflegefamilien, die keine familiäre Anbindung mehr haben, sind in den letzten Jahren zahlreiche unbegleitete minderjährige Flüchtlinge dem Kreis zugewiesen worden, die ebenfalls eine*n Vormund*in brauchen, die /der sich neben einem passenden Angebot der Jugendhilfe, um sie kümmert."

Ein ehrenamtliche/r Vormundin sollte ein Kind möglichst über Jahre begleiten und muss neben dem Engagement für Kinder auch die Fähigkeit haben, die oftmals zunächst unbekannte Lebenssituation der anvertrauten Kinder und Jugendliche in Heimen und Pflegefamilien zu respektieren. „Ein Einzelvormund ist eine vertraute Person; die nur für das Kind oder den Jugendlichen zuständig ist und ihnen das Gefühl vermitteln kann: Ich mag dich und setze mich gerne für dich ein, einfach so…".

Vormundschaften werden gerichtlich angeordnet, für ihre Tätigkeit können die ehrenamtlichen Vormünder eine pauschale Aufwandsentschädigung beantragen. Des Weiteren werden sie in ihrer Arbeit durch die Amtsvormundinnen Frau Claudia Simons und Frau Petra Zehren beraten, unterstützt und begleitet. Zudem finden mehrmals jährlich Treffen zum Austausch mit anderen ehrenamtlich tätigen Vormund*innen statt.

Sollten Sie Interesse haben, sich als ehrenamtliche Vormund*in schulen zu lassen, melden Sie sich gerne für weitere Informationen bei den u.a. Ansprechpartnerinnen.

Auch Berufsvormund*innen werden weiter gesucht.

Vormund*innen haben einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung durch das örtlich zuständige Jugendamt. Es finden regelmäßige Kooperationstreffen sowie Schulungen statt.

Zuständige Einrichtungen